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Finanzaufsicht BaFin sieht Diskussionsbedarf bei Zinsgarantien

Posted By Herbert Fromme On 22. Februar 2005 In Archiv | No Comments | Drucken

Die Finanzaufsicht BaFin sieht Diskussionsbedarf über die künftige Bedeutung der Zinsgarantien, die Lebensversicherer ihren Kunden gewähren. „Die Garantien spielen sicherlich im Zusammenhang der Gespräche mit der Branche über die neuen Solvency-II-Regeln eine Rolle“, sagte ein BaFin-Sprecher. Nach den neuen, EU-weit geplanten Vorschriften der Aufseher für das Eigenkapital der Versicherer müssen die Unternehmen je nach Risiko mehr oder weniger Kapital bereit halten. Zinsgarantien etwa bei Rentenverträgen, die 60 Jahre oder mehr laufen können, gelten als hohes Risiko. Die Vorbereitung auf Solvency II sei Gegenstand von Gesprächen mit den Versicherern, sagte der Sprecher.
Bernhard Schareck, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV), hatte im FTD-Interview die Garantien der Lebensversicherer in ihrer jetzigen unveränderbaren Form in Frage gestellt. Lebensversicherer müssten auf Veränderungen reagieren können, etwa wenn durch Fortschritt die Lebenserwartung deutlich steige, so Schareck, der auch Chef der Münchener Rück-Tochter Karlsruher ist. „Ich bin für die Konstruktion eines Adjustierungsmechanismus, der eine Anpassung ermöglicht.“
Andere Versicherer reagierten zurückhaltend auf den Vorstoß. Gerhard Rupprecht, Vorstandschef des Marktführers Allianz Leben, betonte die Bedeutung der Zusagen. „Die Leistungsgarantien sind wesentlicher Bestandteil eines jeden Lebensversicherungsvertrages“, ließ er mitteilen. „Wie diese konkret ausgestaltet werden, liegt im Ermessen jedes einzelnen Unternehmens und seiner individuellen Produktentwicklung.“ Rupprecht ist Vorsitzender des GDV-Hauptausschusses für die Lebensversicherung.
In der Branche wurde betont, niemand müsse Garantien geben. Schließlich könnten Versicherer auch fondsgebundene Policen verkaufen, bei denen die Kunden das Kapitalanlagerisiko tragen und dafür höhere Ertragschancen haben. Im Fall der Notlage eines Lebensversicherers könne die Finanzaufsicht BaFin schon heute die Garantien aussetzen, hieß es weiter.
Die Verbraucherorganisation Bund der Versicherten (BdV) nannte die Forderung Scharecks abenteuerlich. „Niemand hat die Versicherer gezwungen, einen Garantiezins zu geben. Von jedem ordentlichen Kaufmann kann erwartet werden, dass – bevor eine Zusage über viele Jahre gegeben wird – eine ordentliche Kalkulation vorgenommen wird“, erklärte Thorsten Rudnick für den BdV.

Quelle: Financial Times Deutschland


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