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Nur einmal Nachwuchs für Privatversicherte

Posted By Anja Krüger On 22. März 2005 In Archiv,RTF Import | No Comments | Drucken

Krankenkassen übernehmen Kosten für mehrere Kinder

Haben privat Krankenversicherte nach einer erfolgreichen künstlichen Befruchtung Nachwuchs bekommen, haben sie keinen Anspruch auf Kostenübernahme für die Behandlung für eine weiteres Kind. Die gesetzlichen Krankenkassen dagegen zahlen die Therapie unabhängig davon, ob die Patientin bereits Kinder hat – aber sie tragen die Kosten anders als die privaten Anbieter nur zur Hälfte.

„Aus Sicht der privaten Krankenversicherer ist die Krankheit Sterilität mit der Geburt eines Kindes gelindert“, erklärte Sabine Erbar, Sprecherin des Verbandes der privaten Krankenversicherer. Diese Rechtsauffassung hat das Oberlandesgericht Bamberg bestätigt. „Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es keine Begrenzung der Kinderzahl“, sagte Kristine Reis-Steinert, Sprecherin des Gemeinsamen Bundesausschusses, der für die Konkretisierung der im Sozialgesetzbuch festgelegten Leistungsansprüche zuständig ist.

Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Kassenpatienten aber einen großen Teil der Kosten selbst tragen. „Die Kassen zahlen nur 50 Prozent der Kosten, die einige Tausend Euro betragen können“, berichtete der Essener Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke. Außerdem dürfen die Kassen die Kosten nur noch übernehmen, wenn die behandelte Frau zwischen 25 und 40 Jahren und der Mann unter 50 Jahren alt ist. Katzorke schätzt, dass durch die Gesundheitsreform jährlich 10 000 Kinder in Deutschland weniger zur Welt kommen. Vor der Reform gingen im Jahr etwa 25 000 Geburten auf eine künstliche Befruchtung zurück.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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