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Spitzer nennt Greenberg Betrüger

Posted By Herbert Fromme On 30. Mai 2005 In Archiv | No Comments | Drucken

Unter US-Recht können Staatsanwälte und andere Behörden Zivilklagen im Namen der geschädigten Öffentlichkeit einlegen. Spitzer und Mills wollen Schadensersatz, Strafschadensersatz („punitive damages“) sowie Kostenerstattung erstreiten. Solche Klagen enden normalerweise mit einem Vergleich, die Firma zahlt Geld an die Behörden, die damit die Geschädigten befriedigen. Die Aktie der American International Group (AIG) legte am Freitag um 1,2 Prozent zu. Analysten erwarten, dass das Schlimmste vorüber ist.
Kern der Vorwürfe in der Klageschrift: „Die betrügerischen Machenschaften führten dazu, dass Investoren ein falsches Bild vom tatsächlichen Zustand des AIG-Geschäfts erhielten.“ Greenbergs Anwälte erklärten, ihr Mandant bestreite jedes betrügerische Verhalten. Man werde zu gegebener Zeit auf die Klageschrift antworten.
Aktienmanipulation
Greenberg und Smith waren bedeutende AIG-Aktionäre, heißt es in der Klageschrift. „Greenbergs Anteil verlor oder gewann rund 65 Mio. $ an Wert für jeden Dollar, um den die AIG-Aktie sich bewegte.“
Greenberg habe mehrfach Aktienhändler des Unternehmens angewiesen, Papiere von AIG zu kaufen, um den Aktienkurs zu stützen. Am 3. Februar 2005 beispielsweise, zwei Tage nach einer negativen Ankündigung von AIG zu Naturkatastrophen, rief Greenberg einen AIG-Aktienhändler an und wies ihn an, eigene Aktien zu kaufen. „Ich will die Aktie nicht unter 66 $ sehen, deshalb weiterkaufen.“ Als der Händler nach einem Limit für das Volumen fragte, antwortete Greenberg: „Wenn Sie eine halbe Million (Aktien) kaufen müssen, dann kaufen Sie eine halbe Million.“
Ähnliches geschah am 18. Februar 2005, vier Tage nach der ersten Vorladung AIGs durch Staatsanwalt Spitzer. Greenberg rief von seinem Privatflugzeug aus an und wies die Händler an, 250 000 Aktien zu kaufen. „Sie sollten noch ein bisschen mehr kaufen, das ist in Ordnung“, sagte Greenberg laut Anklage den Händlern. „Wir wollen sie etwas hochdrücken, wenn es geht.“
Aufgeblasene Reserven
Ende 2000 hatten sich Analysten kritisch zur Reduzierung der Schadenreserven äußerten. Diese waren im dritten Quartal um 59 Mio. $ gesunken. Die Wall Street argwöhnte, dass AIG die Reserven heruntergefahren habe, um das Ergebnis aufzubessern. Die Aktie fiel.
AIG-Chef Greenberg nahm sich des Problems am 31. Oktober 2000 an, behaupten Spitzer und Mills in ihrer Klageschrift. Er rief Ronald Ferguson an, damals Chef des Rückversicherers General Re. General Re gehört zu Berkshire Hathaway und damit Warren Buffett. In Deutschland ist das Unternehmen mit der Kölnischen Rück vertreten.
„In dem Telefongespräch schlug Greenberg vor, dass Gen Re bis zu 500 Mio. $ an Rückversicherung von AIG kaufen sollte, damit AIG höhere Reserven zeigten konnte“, heißt es in der Klageschrift. „Aber im selben Gespräch sagte Greenberg, er wolle einen risikolosen Deal. Eine risikolose Transaktion, die zu höheren Reserven führt, ist unsinnig“, so die Kläger. Ein Versicherer könne nur dann Reserven aufbauen, wenn er tatsächlich Risiken übernehme, die zu künftigen Schadenzahlungen führen können. „Greenberg wollte erreichen, dass AIG Hunderte von Millionen von Gen Re als Reserven buchen konnte, aber er wollte keinerlei Risiko, dass AIG tatsächlich Schäden zahlen musste.“ Ferguson erwiderte, die Transaktion sei höchst ungewöhnlich für Gen Re, weil das Unternehmen eigentlich Rückversicherung verkaufe und nicht kaufe. Greenberg und Ferguson besprachen, dass Gen Re deshalb eine Gebühr erhalten würde, so die Klage. Schließlich unterzeichneten die AIG-Tochter National Union und die zur Kölnischen Rück gehörende Cologne Re of Dublin zwei Verträge. „Formal zahlte Gen Re 500 Mio. $ an AIG, und AIG sollte dafür 600 Mio. $ an Rückversicherungsschutz bereitstellen“, so die Klageschrift. Als Konsequenz dieser Fiktion konnte AIG seine Reserven um 500 Mio. $ stärken. Es blieb im Wesentlichen ein Papierdeal, der aber bilanzwirksam gebucht werden konnte. Die Klageschrift: „In Wirklichkeit zahlte Gen Re keine Prämie. Und in Wirklichkeit gewährte AIG keine Rückversicherung für tatsächliche Risiken.“
An tatsächlichem Geld flossen 10 Mio. $ von Gen Re an AIG, die zusammen mit der Gebühr von 5 Mio. $ ein Jahr später versteckt zurückgezahlt wurden: Eine AIG-Tochter hatte berechtige Forderungen an Gen Re aus einem völlig anderen Geschäft und akzeptierte eine Kürzung um 15 Mio. $. „Die gesamte AIG-Gen-Re-Transaktion war betrügerisch“, schreiben Spitzer und Mills.
Sie werfen AIG und seinen Managern auch vor, zahlreiche Offshore-Töchter für Rückversicherungsdeals aufgebaut zu haben, über die wahren Besitzverhältnisse aber die Versicherungsaufsicht jahrelang belogen zu haben. Dazu gehörten Coral Re, ein Rückversicherer auf Barbados, der AIG-Geschäft rückdeckte, die Richmond Reinsurance Company auf Bermuda – an der die Münchener Rück 49 Prozent hält – und Union Excess.
Wundersamer Schadenschwund
Greenberg hatte ein sicheres Gefühl dafür, was die Finanzmärkte von ihm verlangten. Dazu gehörte ein versicherungstechnischer Gewinn – Prämieneinnahmen minus Schadenaufwand minus Kosten mussten immer noch ein Plus ergeben. Er selbst hatte gebetsmühlenartig den „underwriting profit“ als entscheidende Messgröße propagiert.
Umso peinlicher war es dann, dass die Tochter National Union aus der Garantieversicherung für Autos 1999 einen technischen Verlust von 210 Mio. $ erwartete. Statt diesen offen auszuweisen, „verwandelte“ Greenberg die Haftpflichtschäden in Verluste aus Kapitalanlagen: Die Verluste wurden auf eine leere Rückversicherungsfirma auf Barbados übertragen, die Capco Reinsurance. Formal gehörte dieses Unternehmen drei Schweizern, die – so Spitzer und Mills – Strohmänner waren. An Capco beteiligte sich eine AIG-Tochter mit 170 Mio. $ in nicht stimmberechtigten Aktien. Es wurde nicht konsolidiert. Das Unternehmen ging wie geplant unter der Last der Verluste in die Knie. AIG musste seine Aktien abschreiben, der technische Verlust wurde als Investmentverlust gebucht, Greenbergs Ruf als Bewahrer des technischen Gewinns blieb unbeschädigt.
Geschäft mit dem Tod
Im Jahr 2001 begann AIG mit dem Ankauf von gebrauchten Lebensversicherungspolicen. Versicherte, die schwer krank waren, konnten ihre Policen entweder von ihrem Versicherer auszahlen lassen, was in der Regel mit Verlusten für sie verbunden war, oder für einen etwas höheren Preis an ein Spezialunternehmen verkaufen. Das führte den Vertrag weiter, zahlte die Prämien und erhielt beim Tod des ursprünglichen Kunden die Versicherungssumme. Starb der Kunde früh, hatte der Käufer der Police ein gutes Geschäft gemacht. Das Problem: Die negative Berichterstattung über das Geschäft mit dem Tod. „Jeder, der hier Geschäfte macht, hat das Risiko negativer PR“, schrieb Greenberg in einem Memo an Manager David Fields am 16. April 2001. „Ich habe da kein gutes Gefühl.“ Auf das Geschäft verzichten wollte er aber nicht. Deshalb wurde ein kompliziertes System aufgebaut, in dessen Mittelpunkt die Coventry Life Settlement Trust stand. Coventry gehörte mehrheitlich der Hannover Life Reassurance (Ireland), einer Tochter der Hannover Rück. Über Coventry ließ AIG das Geschäft laufen, die Gewinne kamen als positives Ergebnis eines Scheinversicherungsvertrages bei AIG an.
Unfallpolicen falsch gebucht
In der Klage wird dargelegt, wie die American International Group, Greenberg und Smith systematisch Prämieneinnahmen aus der Arbeiterunfallversicherung („workers’ compensation“) falsch darstellten. Alle US-Arbeitgeber müssen Arbeiterunfallversicherungen für alle Mitarbeiter abschließen. Auf die Prämien zahlt ein Versicherer eine höhere Versicherungssteuer, außerdem eine Abgabe in einen staatlichen Fonds. AIG verbuchte jahrzehntelang Teile der Arbeiterunfalleinnahmen als Prämienzahlungen aus Autoversicherungen oder allgemeiner Haftpflichtversicherung, behaupten die Kläger. Damit wurden Steuern und Einzahlungen in die Fonds vermieden.
Als ein neu eingestellter AIG-Justiziar dieses Verhalten 1991 untersuchte, wurde ihm mitgeteilt, Greenberg persönlich habe die Praxis gebilligt. Ein Zeuge berichtet über ein Treffen mit dem damaligen Chef des Versicherers: „Greenberg fragte: ,Gehen wir legal vor?‘ Ein Angestellter antwortete: ,Wenn wir legal vorgingen, hätten wir kein Geschäft.‘ Da lachte Greenberg, und damit war das Gespräch beendet.“

Quelle: Financial Times Deutschland


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