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Assekuranz legt Bilanzregeln vor

Posted By Herbert Fromme On 21. Juli 2005 In Archiv | No Comments | Drucken

Versicherer sollen künftig den Wert einer Kundenverbindung – im wesentlichen die Abschlusskosten – als immateriellen Vermögensgegenstand buchen können. Das fordern die Finanzchefs von 20 europäischen Versicherungskonzernen in einem Arbeitspapier, das der FTD vorliegt. Damit würden hohe Anfangsverluste bei stark wachsenden Versicherern verhindert.
Die Manager lehnen es ab, Abschlussaufwendungen sofort vollständig als Kosten zu buchen. Sie haben sich im CFO Forum (Chief Financial Officers) zusammengeschlossen. Vorsitzender ist Allianz-Finanzchef Helmut Perlet, zu den Mitgliedern gehören seine Kollegen von Aviva, Axa, ING, Münchener Rück, Swiss Re, Zurich und anderen Versicherern. „Die Versicherungswirtschaft braucht dringend eine langfristige Lösung für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen, die das Geschäftsmodell der Assekuranz berücksichtigt“, sagte Perlet. Das Papier wurde konzipiert als Diskussionsbeitrag für die zu schaffenden Bilanzregeln für Versicherer unter den International Financial Reporting Standards (IFRS).
Allgemeine IFRS-Standards bestehen schon eine ganze Weile. Es gibt aber keine speziellen Grundsätze für die Assekuranz. Dabei geht es vor allem um die Bewertung von Versicherungsverträgen. „Die derzeitige Regelung ist unbefriedigend“, sagte Gerd Geib, im Vorstand der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG für Banken und Versicherer zuständig. Die Möglichkeit, die Versicherungsverträge nach alter Praxis zu bilanzieren, mache Abschlüsse unvergleichbar. „Teilweise werden deutsche Versicherer wie bisher die entsprechenden Prinzipien aus den USA verwenden. Andere, die jetzt erst auf IFRS umstellen, bleiben bei den deutschen Regeln nach Handelsgesetzbuch“, monierte Geib.
Zurzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe des Rechnungslegungsrats International Accounting Standards Board (IASB) Grundsätze für die Behandlung von Versicherungsverträgen. Innerhalb des IASB gibt es eine starke Tendenz, diese Verträge ähnlich wie andere Finanzprodukte zu bewerten. Dann müssten sie zum Zeitpunkt des Abschlusses mit ihrem angenommenen Zeitwert („fair value“) bilanziert werden, die zu erwartenden Gewinne würden vorausberechnet und sofort im Jahresabschluss gezeigt. Änderungen in diesem Fair Value, etwa bei steigenden oder fallenden Zinsen, würden sich sofort in Gewinnen oder Verlusten niederschlagen. Scharfe Schwankungen im Jahresergebnis der Versicherer wären programmiert.
Diese Vorschläge stoßen bei Versicherern und Wirtschaftsprüfern auf Kritik. „Wir begrüßen es, dass das CFO-Forum den Ausweis von kalkulierten Gewinnen ablehnt“, sagte KPMG-Partner Joachim Kölschbach. Die Bewertung wäre bei Produkten, für die kein Marktwert existiert, immer willkürlich.
Die Finanzchefs sind nicht gegen Fair Value, wollen das Prinzip aber gleichermaßen bei Verpflichtungen und Vermögensgegenständen verwendet sehen. Dann würden sich etwa Zinsänderungen sowohl bei Kapitalanlagen als auch bei Kundenforderungen niederschlagen.

Quelle: Financial Times Deutschland


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