Abo

Qualitätsjournalismus kostet Geld. Mit Ihrem Abo sorgen Sie dafür, dass unsere Berichterstattung unabhängig bleibt.


Niedersachsen macht Fusion von Versicherern möglich

Posted By Herbert Fromme On 3. November 2006 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Landesregierung will gesetzliche Grundlagen schaffen

Von Herbert Fromme, Köln Die niedersächsische Landesregierung in Hannover hat zusammen mit den betroffenen Unternehmen ein Modell entwickelt, nach dem die vier öffentlichen Versicherer des Landes in eine gemeinsame Holding eingebracht werden. Gleichzeitig schafft das Bundesland die Voraussetzungen dafür, dass sich die neue niedersächsische Gruppe an Fusionen oder größeren Verbünden der zum Sparkassenlager gehörenden öffentlichen Versicherer beteiligen kann. „Über die wesentlichen Ziele wurde Einigkeit erreicht“, sagte Finanzstaatssekretärin Cora-Jeanette Hermenau.

Die vier öffentlichen Assekuranzkonzerne Niedersachsens kommen zusammen auf 1,66 Mrd. Euro Prämie. Es handelt sich um die Versicherungsgruppe Hannover (VGH) mit 1,6 Mrd. Euro, die deutlich kleinere Öffentliche Versicherung Braunschweig mit 338 Mio. Euro, die Öffentlichen Versicherungen Oldenburg mit 196 Mio. Euro sowie die sehr kleine Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse mit 27 Mio. Euro. Alle vier sind Anstalten des öffentlichen Rechts, deren Existenzgrundlage in der Landesverfassung festgeschrieben ist. Das Land kontrolliert direkt Braunschweig und Oldenburg. Einzigartig ist die Art und Weise, wie VGH und Ostfriesland kontrolliert werden – durch sogenannte Landschaften aus Landadel, Prälaten, Städten und Kreistagen. Ihr wesentlicher, in der niedersächsischen Verfassung festgeschriebener Zweck ist diese Rolle bei den Versicherern.

Umstritten war bisher, ob die Kontrolle der Landschaften über die Versicherer auch ein Eigentumsrecht an den Gesellschaften begründet oder ob sich diese quasi selbst gehören. Im Versicherungslager hieß es, hier sei es zu einer Einigung mit der Regierung gekommen. Darin erkenne die Landesregierung an, dass die Landschaften Eigentumsrechte an den Versicherern haben. Nur unter dieser Voraussetzung können die Versicherer – nach Änderung der Landesverfassung – verkauft oder in Holdinggesellschaften eingebracht werden. Staatssekretär Lothar Hagebölling äußerte sich ähnlich, wenn auch etwas vorsichtiger. „Jetzt könnte auch die bisher strittige Eigentumsfrage gelöst werden“, sagte er.

Zitat:

„Jetzt könnte auch die Eigentumsfrage gelöst werden“ – Staatssekretär Lothar Hagebölling –

Quelle: Financial Times Deutschland


Article printed from Versicherungsmonitor: https://versicherungsmonitor.de

URL to article: https://versicherungsmonitor.de/2006/11/03/niedersachsen-macht-fusion-von-versicherern-moglich/