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Rückversicherer planen Umbauten

Posted By Herbert Fromme On 2. Februar 2007 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Töchter werden zu Niederlassungen · Neue EU-Regeln bringen Erleichterung

Von Herbert Fromme, Köln Mehrere europäische Rückversicherer, unter ihnen die Münchener Rück, bereiten nach Informationen aus Versicherungskreisen weitreichende Umstrukturierungen vor. Nach der Einführung neuer europaweiter Vorschriften planen sie die Verschmelzung mit Tochtergesellschaften in anderen EU-Ländern, um dann dort mit Niederlassungen weiter zu arbeiten. So unterliegen sie nur im Herkunftsland der Versicherungsaufsicht. Außerdem erleichtert eine solche Struktur die Steuerung der Eigenkapitalausstattung.

Die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) stand am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages; die Sitzung dauerte bei Redaktionsschluss noch an. Deutschland würde damit die Rückversicherungsrichtlinie der EU vom November 2005 umsetzen.

Die Münchener Rück bereite konkrete Schritte vor und werde rasch handeln, sobald das Gesetz in Kraft getreten sei, hieß es in Unternehmenskreisen. Dabei prüft der zweitgrößte Rückversicherer der Welt auch die Umwandlung von einer Aktiengesellschaft in eine Europa AG oder Societas Europaea (SE). Diese Rechtsform hat seit 2006 bereits die Allianz. Eine Sprecherin der Münchener Rück sagte, eine Entscheidung über eine Neustrukturierung oder Umwandlung in eine SE sei bisher nicht getroffen worden. „Wir prüfen ständig Veränderungsmöglichkeiten, auch im Licht der VAG-Novelle“, sagte sie.

In Zukunft können deutsche Rückversicherer in allen EU-Ländern ohne weitere Zulassungserfordernisse tätig werden. Dieser „Europa-Pass“ galt bisher nur für Erstversicherer. Außerdem können Rückversicherer in der Union über Grenzen hinweg bestehende Rückversicherungsbestände übertragen.

Jan Schröder, Anwalt bei der Kanzlei Lovells, erwartet mehrere Verschmelzungen als Folge der neuen Gesetzeslage noch 2007.

Auch die Möglichkeit der Bestandsübertragung werde bald zu konkreten Aktionen führen, sagte Schröder. „Das ist vor allem für Rückversicherer interessant, die ihr Geschäft oder einen Teil davon in einem EU-Land einstellen wollen.“

Bisher ist eine solche Schließung kompliziert und langwierig. Das Unternehmen muss im sogenannten Run-off die bestehenden Bestände abwickeln, das kann Jahrzehnte dauern. Dank der Bestandsübertragung können sie jetzt einfach den Bestand einer Tochter in einem anderen Land auf die Holding übertragen und dann die Tochtergesellschaft schließen.

Das neue Recht enthält auch die Möglichkeit, die Versicherungsaufsicht von Staaten außerhalb der EU anzuerkennen. Nach einer solchen Anerkennung können Rückversicherer aus einem solchen Staat ohne besondere Erlaubnis in der EU tätig werden. „Das ist ein vielversprechender Gegenentwurf zu den Vorschlägen der US-Versicherungsaufseher“, sagte Schröder.

Die US-Aufseher haben vorgeschlagen, statt der Herkunft eines Rückversicherers die Kapitalausstattung und Risikostruktur zur Grundlage einer Erlaubnis zu machen. „Damit würde die US-Aufsicht die europäischen Rückversicherer wieder beaufsichtigen“, sagte der Anwalt. Das sei nicht im Sinne der Branche, die auf bilaterale Abkommen setzt.

Zitat:

„Wir prüfen ständig Veränderungsmöglichkeiten“ – Sprecherin der Münchener Rück –

Quelle: Financial Times Deutschland


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