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Mit Netz und doppeltem Boden

Posted By Anja Krüger On 30. Mai 2007 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

D&O-Anbietern wird nachgesagt, Schäden nur zaudernd zu regulieren. Führungskräfte können sich dagegen versichern, dass die Unternehmen nicht zahlen. Aber die Policen sind sehr umstritten

VON Anja Krüger Unter Versicherungsmaklern schwelt ein heftiger Streit über eine Zusatzpolice zu Managerhaftpflicht-Verträgen. Mit den umstrittenen Verträgen können sich Entscheider dagegen schützen, dass ihr Versicherer im Schadenfall nicht zahlt. Viele Makler betrachten solche Verträge als überflüssig und finden sie schlicht absurd. Der Erfinder der Policen, der Düsseldorfer Versicherungsmakler Michael Hendricks, hält die Verträge dagegen für eine wichtige Waffe des Kunden im Streitfall.

Unternehmen schützen Manager mit der Directors‘ and Officers‘ Liability (D&O) vor Haftungsansprüchen, die an sie persönlich nach einer Pflichtverletzung im Beruf gestellt werden. In den USA sind diese Verträge seit den 30er-Jahren etabliert. In Deutschland bot die amerikanische Gesellschaft Chubb 1986 die erste D&O-Police an. Ab Mitte der 90er-Jahre stiegen weitere Versicherer wie Allianz oder Gerling in das Geschäft ein, mittlerweile gibt es 25 Anbieter. Die Prämieneinnahmen werden auf 350 bis 500 Mio. Euro geschätzt.

Spektakuläre Großschäden wie der von DaimlerChrysler bringen die Versicherer immer wieder in die Schlagzeilen. Die lange Abwicklungsdauer solcher Schäden unter öffentlicher Beteiligung schadet dem Image der Branche. „Der Ruf der D&O-Versicherer ist angeschlagen“, sagt Makler Hendricks.

Nach seiner Erfahrung verhalten sich Versicherer bei der Schadenregulierung höchst unterschiedlich. Manche Fälle laufen reibungslos. „Bei anderen schlage ich die Hände über dem Kopf zusammen, wenn ich sehe, was sich die Versicherer einfallen lassen, um nicht zu zahlen“, sagt Hendricks. Sein Fazit: „Ich kann dem Kunden bei Vertragsabschluss nicht garantieren, dass im Schadenfall alles glattläuft.“ Deshalb schlägt er Kunden den Abschluss einer sogenannten Deckungsklage-Rechtschutzversicherung vor. Sie trägt die Kosten, wenn der Manager gegen den D&O-Anbieter klagt, weil dieser im Schadenfall nicht leistet.

„Die Deckung ist eine Waffe“, sagt Hendricks. Nach seinen Angaben macht es auf Versicherer durchaus Eindruck, wenn sie nach verweigerter Schadenregulierung eine Klageschrift erhalten. „Wenn ich ihnen eine Deckungsklage zuschicke, sind sie plötzlich vergleichsbereit.“ Bislang ist nicht ein Fall vor Gericht gekommen.

Hendricks vertreibt die Deckung für den Kölner Rechtsschutzversicherer Roland. In vielen Fällen sind sie Pflichtteil von Kombipolicen. Der Anbieter Roland selbst geht schamhaft mit dem Angebot um. „Wir verkaufen die Policen nicht aktiv, es gibt nicht einmal eine Broschüre zu diesem Produkt“, heißt es dort.

Hendricks‘ Konkurrenten halten nicht viel von diesen Verträgen. „Das ist abstrus“, sagt Hartmuth Kremer-Jensen vom Versicherungsmakler Willis. „Wer diesen Rechtsschutz und gleichzeitig eine D&O abschließt, sollte sich überlegen, ob er den richtigen Versicherer hat.“ Viel wichtiger als diese Police sei für den Kunden ein vernünftiger Informationsfluss zum D&O-Anbieter. „Bei vielen Schäden lehnen die Versicherer erst einmal die Regulierung ab, weil sie sich falsch informiert fühlen“, sagt er. Werden die angeforderten Daten nachgereicht, ändere sich diese Haltung häufig.

„Wenn man eine gute D&O-Versicherung hat, braucht man so eine Deckung nicht“, sagt auch Jörg Bechert vom Maklermarktführer Aon Jauch & Hübener. Nach seinen Erfahrungen sind die Versicherer bei Schadenregulierungen nicht großzügig – aber dass sie auf Biegen und Brechen die Zahlung verweigerten, sei nicht der Fall. Häufig entstünden nach der Meldung eines vermeintlichen Schadens beim Kunden Irritationen, weil er falsche Erwartungen hege. „Viele halten D&O für eine Bilanzkaskodeckung“, sagt Bechert. „Wenn es sich wirklich um einen D&O-Schaden handelt, reguliert der Versicherer auch.“ In anderen Sparten wie der weitaus komplizierteren Produkthaftpflichtversicherung gäbe es zu Recht keine angekoppelte Rechtsschutzversicherung.

Zu den wenigen Maklern, die neben Hendricks die umstrittene Verträge verkaufen, gehört die Südvers-Gruppe. „Dass es diese Policen überhaupt gibt, ist auch eine Folge des Regulierungsverhaltens der Versicherer“, sagt Direktor Reinhard Riehl. Doch für sehr überzeugungsfähig hält der Makler die Verträge wohl selbst nicht. „Ich habe bei einem internationalen Meeting Kollegen davon erzählt. Die haben sich fast totgelacht“, berichtet er.

Dass Versicherer von den Policen nicht begeistert sind, liegt auf der Hand. „Das ist eine Marketing-Geschichte, um den Preisabrieb zu stoppen“, sagt Bijan Daftari von Chubb. Die Preise für D&O-Policen sinken seit einigen Jahren, nie war es so billig, Manager zu versichern wie heute. Darunter leiden Anbieter und Makler. Denn die Provision für den Vermittler hängt von der Höhe der Prämie ab. Die Kombination von D&O-Policen mit anderen Versicherungen sei für die Kunden extrem intransparent, sagt Daftari. „Es wäre interessant für den Kunden, zu sehen, für welchen Bestandteil er welche Prämie und Courtage bezahlt.“

Auch die britische Zeichnungsagentur Dual, die seit Oktober 2005 für den Bermuda-Versicherer Arch Capital tätig ist und ihre Jahresprämie von 7 Mio. Euro zu großen Teilen Hendricks verdankt, ist skeptisch. „Ich persönlich halte das nicht für passend“, sagt Geschäftsführer Udo Pützer. „Solche Policen fördern letztendlich das Misstrauen des Kunden.“

Zitat:

“ „Das ist eine Marketing-Geschichte“ “ – Bijan Daftari,Chubb-Manager –

Bild(er):

Eine Pflanze bricht sich auf Hawaii den Weg durch das Lavagestein – die Inselgruppe im Nordpazifik ist vulkanischen Ursprungs – Vario-Images/Patrick Müller

 

Quelle: Financial Times Deutschland


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