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Gesetz führt zu Umbruch bei Managerpolicen

Posted By Herbert Fromme On 20. Juni 2007 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Firmen können Ansprüche direkt geltend machen

Von Herbert Fromme, Köln Unternehmen können nach Expertenmeinung künftig Ansprüche aus ihren Managerhaftpflichtpolicen direkt gegen ihren Versicherer geltend machen. „Der künftige Direktanspruch ergibt sich aus dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG)“, sagte der Kölner Fachjurist Theo Langheid auf einer Fachtagung. Das VVG wird zur Zeit im Bundestag beraten.

Mit der Novelle werde in der Haftpflichtversicherung allgemein ein Direktanspruch eines Geschädigten gegen den Versicherer des Schädigers eingeführt, der bisher nur für die Autoversicherung gilt. „Diese Grundsätze werden auch auf die D&O-Versicherung anwendbar sein“, sagte Langheid. Der branchennahe Jurist war Mitglied der Kommission, die im Auftrag des Justizministeriums den ersten Entwurf des neuen VVG erarbeitet hat.

Bisher müssen Firmen, wenn sie selbst von der Pflichtverletzung eines Managers betroffen sind, zunächst den betroffenen Vorstand oder Geschäftsführer haftbar machen, den sie für den Urheber des Schadens halten. Nur der hat einen Anspruch gegen den Versicherer, auch wenn das Unternehmen die Police abgeschlossen und den Beitrag bezahlt hat.

Bislang gibt es häufig Streit zwischen D&O-Kunden und den Versicherern, weil Unternehmen Schäden direkt beim Versicherer anmelden, der das aber nicht akzeptiert.

Als erste Gesellschaft im deutschen Markt will der US-Versicherer AIG den Direktanspruch ab sofort mit einer neuen Klausel anerkennen. Das sagte Claus Düppe, Chef der Abteilung Financial Lines bei AIG. „Wir entsprechen damit den neuen gesetzlichen Vorgaben und führen ein einheitliches Prozedere ein“, sagte er. „Der Direktanspruch ersetzt die bisherigen Regeln nicht, sondern tritt neben sie.“ Ein Unternehmen könne künftig selbst entscheiden, wie es einen Anspruch geltend mache.

Quelle: Financial Times Deutschland


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