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Tücken beim Sparen für die Kinder

Posted By Anja Krüger On 6. August 2007 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Ausbildungsversicherungen sind ein Auslaufmodell · Verbraucherschützer raten zu anderen Policen

Wenn in diesen Wochen die Kinder eingeschult werden, machen sich Eltern und Großeltern Gedanken über die finanzielle Absicherung der Ausbildung. Sie wollen für den Fall vorsorgen, dass sie den Nachwuchs eines Tages vielleicht nicht mehr unterstützen können. Versicherer versuchen, aus dieser Sorge Kapital zu schlagen. Verbraucherschützer raten aber, Vermögensaufbau und Risikoabsicherung zu trennen.

Das klassische Angebot ist die Ausbildungsversicherung, die im Prinzip wie eine Kapitallebensversicherung funktioniert. Beitragszahler und Versicherter ist, wer den Nachwuchs unterstützen will, die Oma zum Beispiel. Erlebt der Kunde den Tag des Vertragsablaufs, zahlt der Versicherer die Summe aus. Stirbt er vor Ende der Ausbildung, führt der Anbieter den Vertrag beitragsfrei weiter.

Gerade die Großeltern sorgen mit dieser Versicherung nicht ideal für den Nachwuchs vor. Denn der Versicherer spart nicht die gesamte Prämie an. Er zieht bis zu 20 Prozent für Vermittlerprovision, Verwaltungskosten und Risikoabsicherung ab. Wie hoch der Abzug für den Risikoanteil ist, hängt vom Alter des Versicherten ab.

Zu Vertragsbeginn sagt der Versicherer dem Kunden eine Mindestverzinsung zu, deren maximale Höhe gesetzlich festgelegt ist, zurzeit 2,25 Prozent. Darüber hinaus beteiligt der Anbieter den Kunden an den erwirtschafteten Gewinnen. Die sogenannte Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt und beträgt in diesem Jahr im Schnitt 4,25 Prozent. Die Auszahlung für den Nachwuchs ist steuerfrei, wenn die versicherte Person gestorben ist. „Erlebt der Vertragsinhaber die Auszahlung, muss sie nach den Regeln der Lebensversicherung versteuert werden“, sagt ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Bei vor 2005 abgeschlossenen Verträgen werden keine Abgaben an den Fiskus fällig. Bei Neuabschlüssen muss der Gewinnanteil – die Differenz zwischen gezahlten Prämien und Auszahlung – komplett versteuert werden. Ausnahme: Ist der Vertrag über mindestens zwölf Jahre gelaufen und ist die versicherte Person älter als 60 Jahre, muss der Gewinnanteil nur zur Hälfte versteuert werden.

Versicherer wie die Düsseldorfer Victoria bieten solche Policen nach wie vor an. Nach den geänderten Steuerregeln sei es nicht zu einem Absatzeinbruch gekommen, sagt ein Sprecherin. Die Aachen-Münchener Lebensversicherung hat andere Erfahrungen gemacht. „Wir hatten keine Nachfrage mehr“, sagt Produktentwickler Gerret Bäßler-Vogel. Darum habe man Nachfolgeverträge auf Fondsbasis als Ersatz auf den Markt gebracht. „Es kommt heute nicht mehr darauf an, auf einen bestimmten Zeitpunkt wie den 18. Geburtstag oder den Beginn des Studiums zu sparen“, sagt er. Vielmehr bräuchten junge Leute Verträge, aus denen sie flexibel Geld entnehmen könnten. Bei den neuen Policen können Kunden für ihren Nachwuchs außerdem zusätzliche Bausteine wählen, etwa eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung.

Auch bei der HDI-Gerling ist die klassische Ausbildungsversicherung ein Auslaufmodell. „Der Tarif wird zum Jahresende für das Neugeschäft geschlossen“, sagt eine Sprecherin. Stattdessen verkauft das Unternehmen fondsgebundene Rentenversicherungen mit frei wählbaren Zusatzbausteinen. „Die Renditechancen sind größer“, sagt die Sprecherin. Eine Beitragsgarantie und Mindestverzinsung gibt es aber nicht. Marktführer Allianz Leben will die klassischen Ausbildungsversicherungen im Programm behalten. Der Vertrieb stelle aber fondsgebundene Rentenversicherungen in den Vordergrund.

Finanzexperte Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält weder etwas von der klassischen Ausbildungsversicherung noch von den Nachfolgeverträgen. Vermögensaufbau und Risikoabsicherung sollten grundsätzlich getrennt werden. Wer für den Nachwuchs sparen wolle, könne mit einem Dauerauftrag eine feste Summe monatlich auf ein Konto mit erhöhtem Zinssatz überweisen und nach Kapitalmarktlage in andere Anlagen investieren. Um für den Fall des eigenen Todes vorzusorgen, sollte der Kunde eine Risikolebensversicherung abschließen, rät Bieler: „Das ist wesentlich günstiger.“

Bild(er):

Eltern oder Großeltern sorgen bei der Einschulung nicht nur für die Bestückung der Schultüte. Oft sparen sie für ihre Kleinen in eine Ausbildungsversicherung – Stefanie Sudek

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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