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BaFin ermittelt gegen Versicherer

Posted By Herbert Fromme On 1. Oktober 2007 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Finanzrückgeschäfte werden geprüft · Aufsicht fordert Vertragsliste der Buffett-Tochter Kölnische Rück

Von Herbert Fromme, Köln D ie Finanzaufsicht BaFin hat nach Informationen der FTD eine neue Ermittlungswelle wegen möglicherweise unzulässiger Finanzrückversicherungsgeschäfte gestartet. Die BaFin habe bei der Kölnischen Rückversicherung, die zum US-Konzern Gen Re und damit zum Konzern Berkshire Hathaway des US-Multimilliardärs Warren Buffett gehört, eine ausführliche Liste mit Angaben über alle entsprechenden Verträge und die betroffenen Kunden angefordert, hieß es in Assekuranzkreisen. Die Aufsicht wollte dazu keinen Kommentar abgeben.

„Jetzt bekommen die dort verzeichneten Unternehmen Post von der BaFin mit detaillierten Fragen zur Natur der Verträge“, sagte das Vorstandsmitglied einer betroffenen Gesellschaft. Sind die Geschäfte aus Sicht der Behörde unzulässig, kann sie die Rückabwicklung verlangen. Bekannt ist, dass die BaFin 2005 einen Deal zwischen Heidelberger Leben – früher MLP Leben – und Gerling Globale nicht anerkannte und auf der Auflösung bestand.

Durch die Ermittlungen drohen Belastungen für die Ergebnisse der Versicherer. Denn Rückversicherer sind eine Art Großhändler des Risikoschutzes und bieten Deckungen für Erstversicherer, die ihrerseits direkt mit Endkunden Geschäfte machen. Im Gegensatz zu normalen Verträgen haben Finanzrückversicherungsdeals Finanzierungscharakter. Während sich ein Darlehen für einen Versicherer nicht ergebnisverbessernd auswirkt, kann ein Rückversicherungsvertrag den Gewinn oder die Bilanzstärke sofort positiv beeinflussen – zum Beispiel, wenn die übliche Provision vom Rückversicherer fließt, die der Versicherer in den folgenden Jahren als Prämie zurückzahlt.

Solche Verträge sind dann völlig legal, wenn der Rückversicherer tatsächlich auch ein Risiko übernimmt. Ist das nicht der Fall, handelt es sich nach Ansicht der BaFin um einen Darlehensvertrag, der auch entsprechend gebucht werden muss. Das kann aber auf Seiten des Erstversicherers zu einem schlechteren Ergebnis führen, als mithilfe eines Finanzrückvertrages ausgewiesen, oder zu einer schwächeren Reservestärke. BaFin-Präsident Jochen Sanio hatte schon 2005 angekündigt, gegen „solche Mauscheleien“ energisch vorgehen zu wollen.

Derzeit gleiche die BaFin die Antworten auf die Briefe mit den Ergebnissen einer früheren Befragung der Versicherer ab, hieß es. Das könne „peinliche Ergebnisse“ für manchen haben. In der Branche gibt es Verärgerung über die Kölnische Rück. Sie habe auch Daten über Verträge übermittelt, die zweifelsfrei den strengen Kriterien entsprächen. Außerdem habe die Gesellschaft ihre Kunden nicht über die Ermittlungen unterrichtet, hieß es weiter. „Wir haben das geliefert, was die BaFin angefordert hat“, sagte Peter Lütke-Bornefeld, Chef der Kölnischen Rück. Der Konzern kooperiere in vollem Umfang mit der Aufsicht.

Die enge Kooperation der Gen-Re-Gruppe mit den Aufsehern beruht auf ihrer exponierten Stellung. Sie war Teil eines vom damaligen New Yorker Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer enthüllten Skandals, bei dem mithilfe der Gen Re der Versicherer AIG seine Bilanzen geschönt hatte.

Quelle: Financial Times Deutschland


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