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Entlastungfür den Aktenkoffer

Posted By Friederike Krieger On 16. November 2007 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Bisher erhielt der Kunde die vollständigen Informationen und Vertragsbedingungen erst nach dem Abschluss der Versicherung. Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes sieht die Abschaffung dieses Policenmodells vor. Stattdessen soll der Verbraucher die Gelegenheit bekommen, die Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen, bevor er den Versicherungsantrag unterschreibt. Für Vermittler könnte dies zu großen Problemen führen. Da sie im Vorfeld des Beratungsgesprächs nicht wissen, was für Produkte der Kunde wünscht, müssten sie stets einen riesigen Berg an Versicherungsbedingungen mit sich herumtragen, wenn sie ein zweites Beratungsgespräch vermeiden möchten. Deshalb hat die Assekuranz das sogenannte Invitatio-Modell entwickelt. Dabei geht der Vermittler nur mit ein paar Grundsatzinformationen über die Versicherungsprodukte in das Gespräch. Hat der Kunde seine Wünsche geäußert, schickt der Makler einen Antrag an die entsprechende Gesellschaft.

Diesen betrachtet der Versicherer nicht als verbindlichen Antrag, sondern als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Er sendet anschließend den Versicherungsschein mit den Vertragsinformationen an seinen potenziellen Kunden. Der Versicherungsvertrag kommt erst zustande, wenn der durch seine Unterschrift seine Zustimmung zu dem Angebot erteilt. Friederike Krieger

Quelle: Financial Times Deutschland


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