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Erstversicherer suchen Hilfe bei Rückdeckung

Posted By Friederike Krieger On 16. November 2007 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Marktteilnehmer erleichtert über EU-Entscheidung

Von Friederike Krieger Die EU kritisiert derzeit nicht nur die Geschäftspraktiken von Erstversicherungsmaklern in der Industrieversicherung. Auch in der Rückversicherungsbranche möchte sie die Spielregeln ändern.

Im Gegensatz zu ihren Kollegen, die für Privat- und Geschäftskunden Versicherungsschutz organisieren, vermitteln die Rückversicherungsmakler den Erstversicherern entsprechende Deckungen, damit sie bei Großschäden keine Finanzprobleme bekommen. Die Makler holen dazu Angebote mehrerer Rückversicherer ein und bilden auf dieser Basis einen Durchschnittspreis, wenn sich mehrere Gesellschaften ein Risiko teilen. Die Prämie gilt dann für alle beteiligten Rückversicherer. Diese Meistbegünstigung sei dem Kunden abträglich und könnte eine Wettbewerbsbeschränkung darstellen, kritisierte die EU in ihrem jüngst erschienenen Abschlussbericht über die Sektorenuntersuchung in der Unternehmensversicherung. Stattdessen solle jeder Rückversicherer den Zuschlag zu dem Preis erhalten, den er auch für seinen Anteil am Risiko geboten hat.

Haftungsrechtliche Probleme

Bei den Rückversicherungsmaklern macht sich eine gewisse Erleichterung breit. „Die Meistbegünstigungsklausel hat oft haftungsrechtliche Probleme mit sich gebracht“, erklärt Wilfried Müller, Geschäftsführer des Maklers Guy Carpenter. Makler liefen Gefahr, sensible Geschäftsinformationen auszuplaudern, wenn ein Rückversicherer von ihnen wissen wolle, ob ein Konkurrent den Zuschlag mit Meistbegünstigung erhalten habe, da deren Umfang oft nur mündlich abgesprochen sei. Zudem wird das Geschäft für den Erstversicherer durch die unterschiedlichen Prämien schwieriger und die Hilfe eines Maklers um so nötiger.

Rückversicherungsmakler hatten es bisher schwer. Der deutsche Markt ist durch direkte Beziehungen zwischen Erst- und Rückversicherern geprägt, die Verträge – oft sogenannte proportionale Vereinbarungen – bestehen schon seit Jahrzehnten. Dabei übernimmt der Rückversicherer beispielsweise immer 20 Prozent der Schäden, wenn er dafür 20 Prozent der Prämien erhält. „Die Margen für den Rückversicherer sind bei diesen Vereinbarungen ohnehin nicht riesig. Wenn er dann noch einen Makler einschaltet, wird es für ihn unrentabel“, sagt Andreas Bergler vom Rückversicherungsmakler Benfield.

Hans-Werner Rhein, Geschäftsführer des Maklers Aon Re, beobachtet einen Trend zum nichtproportionalen Geschäft, bei dem der Rückversicherer erst einspringt, wenn eine gewisse Schadengrenze überschritten wird. „Diese Vereinbarungen sind klassisches Maklergeschäft, weil sie sehr komplex sind“, sagt Rhein.

Zudem könnten die Makler mit Neutralität punkten. „Der Makler geht auch schon mal in den Kapitalmarkt und besorgt dem Erstversicherer Verbriefungen statt Rückversicherungsschutz, wenn dies für ihn besser ist“, sagt er. Ein Rückversicherer wolle dagegen nur seine eigenen Produkte verkaufen. „Außerdem beschränkt sich der Makler nicht auf einen Rückversicherer, sondern fragt Angebote auf dem Weltmarkt ab“, erläutert Rhein.

Quelle: Financial Times Deutschland


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