Abo

Qualitätsjournalismus kostet Geld. Mit Ihrem Abo sorgen Sie dafür, dass unsere Berichterstattung unabhängig bleibt.


Staat begünstigt Fondspolicen

Posted By Patrick Hagen On 7. Dezember 2007 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Die Versicherer hoffen auf bessere Chancen für ihre Rentenverträge. Denn diese bieten gegenüber Fondssparplänen Vorteile beim Fiskus. Für Kunden aber lohnt ein Wechsel kaum dsfgsd fs

VON Patrick Hagen Die Versicherungsgesellschaft Victoria verspricht „Rendite ohne Abgeltungsteuer“ für ihre neue Rentenpolice. Der Finanzvertrieb MLP erwartet einen deutlichen Schub für fondsgebundene Versicherungen. Die Assekuranz hat ein neues Verkaufsargument entdeckt: Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 werden ihre Rentenpolicen gegenüber Fondssparplänen steuerlich bevorzugt. Doch das heißt nicht in jedem Fall, dass der Kunde am Ende der Laufzeit auch mehr Geld bekommt. „Die Kosten bei diesen Policen sind in den meisten Fällen so hoch, dass sie den Steuervorteil nicht ausnutzen können“, warnt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen.

Ab Januar 2009 müssen Anleger Kapitalerträge, zu denen künftig auch Veräußerungsgewinne gehören, pauschal mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuern. Bei Rentenversicherungen fallen dagegen erst bei der Auszahlung Steuern an, und zwar nur auf den Ertragsanteil. Beginnt die Rente mit 65 Jahren, liegt dieser bei 18 Prozent.

Dass die Regierung ausgerechnet Rentenpolicen steuerlich besser stellt, geht den Verbraucherschützern gegen den Strich. „Damit bevorzugt der Gesetzgeber das schlechtere Produkt“, sagt Gottschalk. Verbraucherschützer kritisieren vor allem die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten der Policen, die bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags zu hohen Verlusten führen. Auch der Bundesverband Investment und Asset-Management (BVI) wendet sich – als Lobby der Fondsbranche – gegen die pauschale Besteuerung von Sparplänen und hofft auf Nachbesserung: „Wir sind zuversichtlich, dass der Gesetzgeber mittelfristig eine sachgerechte Lösung für Sparverträge, die der Altersvorsorge dienen, finden wird“, sagt Paul Dylla vom BVI.

Hans-Ludger Sandkühler vom Institut der Versicherungsmakler (IVM) in Bochum rät Verbrauchern, sich genau zu überlegen, welchen Zweck ihre Altersvorsorge erfüllen soll. „Eine Versicherung macht nur Sinn, wenn man Risiken deckt“, sagt er. Mit einer Rentenversicherung können Verbraucher das sogenannte Langlebigkeitsrisiko absichern – eben die Möglichkeit, sehr alt zu werden und dann noch über finanzielle Reserven zu verfügen. „Bei einem Fondssparplan bleibt das Risiko, dass das angesparte Geld nicht für den Ruhestand ausreicht“, sagt Sandkühler. Der Versicherer zahlt dem Kunden eine Leibrente, so lange er lebt. Eine private Rentenversicherung sei daher eher für vorsichtigere Menschen geeignet.

Bei der klassischen privaten Rentenversicherung garantiert der Versicherer bei Vertragsschluss eine Mindestsumme als lebenslange Monatsrente oder Einmalauszahlung. Die errechnet sich aus dem Garantiezins von zurzeit 2,25 Prozent auf den Sparanteil der Beiträge. Die maximale Höhe des Garantiezinses wird vom Finanzministerium festgelegt. Bis zum Jahr 2000 betrug sie noch vier Prozent. Der bei Vertragsschluss bestehende Garantiezins gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Zusätzlich zahlen die Versicherer ihren Kunden eine Beteiligung an darüber hinaus erwirtschafteten Gewinnen. Zusammen mit dem Garantiezins kommt die sogenannte Überschussbeteiligung zustande. Sie liegt 2007 im Durchschnitt bei 4,1 Prozent. Verzinst wird aber nur der Sparanteil der Prämie. Er liegt meistens bei rund 80 Prozent der Kundenzahlungen.

Bei der fondsgebundenen Variante gibt es häufig keine Garantie. Die Sparbeiträge des Kunden fließen in Investmentfonds, die wiederum in Aktien, Anleihen oder Immobilien investieren. Das Risiko für die Anlage trägt allein der Kunde. „Darüber sind Verbraucher oft nicht ausreichend informiert“, sagt Sandkühler.

Trotzdem läuft der Verkauf von fondsgebundenen Rentenversicherungen immer besser. Mittlerweile bieten die Versicherer auch Policen mit Garantien an, die den Kunden aber Rendite kosten. Bei Riester-Verträgen ist der Kapitalerhalt ohnehin garantiert. Im vergangenen Jahr setzten die Vermittler der Assekuranz nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft knapp 1,3 Millionen Fondspolicen ab – ein Drittel mehr als 2005. Tendenz steigend.

„Die meisten Policen können trotz der Befreiung von der Abgeltungsteuer keine besseren Ergebnisse erzielen als die Direkteinlage in einen Fonds“, sagt Verbraucherschützer Gottschalk. Er hat verschiedene Policen, die in denselben Fonds investieren, mit einer Direktinvestition verglichen. Das Ergebnis: Bei einem Steuersatz von 44 Prozent schneidet nur eine Fondspolice besser ab als die ungünstigste Direktanlage-Variante. Etwas besser schneiden die Versicherungen bei niedrigeren Steuersätzen ab. „Je höher der persönliche Steuersatz, desto schlechter fällt das Ergebnis für die Fondspolicen aus“, sagt Gottschalk. Dazu kommt: Für die Versicherten, die nicht bis zum Rentenbeginn durchhalten, fällt der Steuervorteil ohnehin aus. Und das betrifft immerhin gut die Hälfte der Lebensversicherungskunden.

Bild(er):

Der Rheinfall bei Schaffhausen (o.) in der Schweiz ist der größte Wasserfall Europas. Zuschauer werden durch Geländer vor dem 23 Meter tiefen Abgrund geschützt. Das Bild unten zeigt einen Touristen auf dem Zuckerhut in Brasilien. Er blickt durch die Wolken auf die Stadt Rio de Janeiro – Henning Rogge; Visum/Achenbach & Pacini

Quelle: Financial Times Deutschland


Article printed from Versicherungsmonitor: https://versicherungsmonitor.de

URL to article: https://versicherungsmonitor.de/2007/12/07/staat-begunstigt-fondspolicen/