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Auf Kaution vom Versicherer

Posted By Anja Krüger On 28. Februar 2008 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Straf-Rechtsschutzpolicen für Unternehmen und deren Manager helfen Beschuldigten bei Ermittlungsverfahren

Nicht jeder Manager kann wie Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel aus dem Stand Sicherheiten in Millionenhöhe aufbringen, um durch Hinterlegung einer Kaution der Untersuchungshaft zu entgehen. Keine Versicherung hätte Zumwinkel geholfen – weil der Fall privat ist und auf Vorsatz beruht. Geraten Manager jedoch wegen ihrer beruflichen Tätigkeit ins Visier der Behörden, kann eine Straf-Rechtsschutzversicherung durchaus hilfreich sein.

Die Assekuranz verkauft Straf-Rechtsschutzversicherungen für Privatleute und spezielle Policen für Unternehmen und Manager. Bei privaten Verträgen zahlt der Anbieter bei Vorsatztaten wie Steuerhinterziehung nicht. Erst wenn ein Gericht feststellt, dass der Kunde nicht vorsätzlich gehandelt hat, übernimmt der Versicherer die entstandenen Kosten. Bei Policen für Firmen und Manager dagegen zahlt der Anbieter bei Vorsatzvorwürfen wie Steuerhinterziehung, Untreue und Betrug bereits im laufenden Verfahren. Wird der Manager wegen einer Vorsatztat verurteilt, muss er die Ausgaben des Versicherers allerdings erstatten.

Die ersten Industrie-Straf-Rechtsdeckungen kamen in den 80er-Jahren auf den Markt, als Reaktion auf das verschärfte Umweltstrafrecht, das Firmen belastete und zu einer Welle von Verfahren führte. Diese Policen kauften Unternehmen für ihre Mitarbeiter. Für Manager wird der Schutz immer wichtiger, weil die Staatsanwaltschaften bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität aufrüsten. „Was früher im Bereich Umwelt passierte, passiert heute im Bereich Wirtschaft“, sagt Werner Dahnz vom Kölner Versicherer Gesellschaft für Straf- und Manager-Rechtsschutz (GSM). Große Anbieter solcher Deckungen sind Allianz, HDI-Gerling, Zürich und der Rechtsschutzversicherer Roland.

Die Gesellschaften kommen für die Kosten auf, die im Zuge eines Strafverfahrens entstehen, vor allem sind das hohe Anwaltskosten. „In Deutschland gibt es vielleicht 300 Anwälte, die auf Wirtschaftsdelikte spezialisiert sind“, sagt Dahnz. Die Versicherer kennen und bezahlen diese Spezialisten. Die Stundenhonorare liegen dabei je nach Region zwischen 250 Euro und 450 Euro.

Ein Baustein im Straf-Rechtsschutz ist die Kautionsleistung – auch bei privaten Deckungen. Da aber der private Rechtsschutz bei Vorsatz nicht im laufenden Verfahren zahlt, gibt es bei Vorwürfen wie Steuerhinterziehung auch keine Kaution. Das ist beim Industrie-Straf-Rechtsschutz anders. „Die Kautionsabsicherung ist insbesondere für Manager mittelständischer Unternehmen wichtig“, sagt der Düsseldorfer Versicherungsmakler Michael Hendricks. Firmen dieser Größenordnung können im Ernstfall möglicherweise den geforderten Betrag nicht aufbringen.

Die Höhe der versicherten Kautionsleistung ist verschieden. „Die Summe wird individuell vereinbart“, sagt Thomas Mock, Leiter der Industriedirektion bei Roland. Liegt die geforderte Kaution über dieser Summe, kann eine Bankbürgschaft weiterhelfen, deren Kosten der Versicherer übernimmt.

Der Industrie-Straf-Rechtsschutz hat für Manager aber Haken. „Viele Führungskräfte kennen die Deckungssumme nicht“, sagt Mock. Die größte Gefahr: Das Unternehmen kann dem Beschäftigten den Schutz entziehen, beispielsweise wenn es sich geschädigt sieht. Führungskräfte können mit eigenen Straf-Rechtsschutzpolicen der Gefahr begegnen, plötzlich ohne Schutz dazustehen. Die Leistungen sind mit denen der Industriedeckungen vergleichbar, auch in Bezug auf die Kaution. Die Verträge müssen sie aber selbst abschließen und zahlen. Manager mittelgroßer Firmen müssen dabei mit Kosten in Höhe von 600 Euro bis 700 Euro im Jahr rechnen.

Bild(er):

Geraten Manager wegen ihrer beruflichen Tätigkeit ins Visier der Behörde, kann eine Straf-Rechtsschutzversicherung nützlicher sein als jeder Glücksbringer – Kollektivfoto/Dirk Zimmer; Imago; Creativ Studio Heinemann/Westend 61; Bildagentur-online/N.Haval; avatra images/silke heyer

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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