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Auch nach Mitternacht versichert

Posted By Friederike Krieger On 5. Mai 2008 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Die Konditionen in der Fahrradversicherung haben sich verbessert. Neue Policen schützen rund um die Uhr gegen Diebstahl

VON Friederike Krieger Fahrradfahrer, die ihr Gefährt gegen Diebstahl versichern wollen, können sich über bessere Konditionen freuen. Leistete der Versicherer früher oft nur, wenn das Rad während des Tages gestohlen wurde, sieht eine neue Musterklausel nun einen Rund-um-die-Uhr-Schutz gegen Langfinger vor.

Radfahrer können ihr Bike über ihre Hausratversicherung vor Diebstahl schützen. Gegen einen Aufpreis schreibt der Versicherer eine entsprechende Klausel in den Vertrag. Bisher musste der Kunde aber einige Einschränkungen in Kauf nehmen. So waren nur Diebstähle ersatzpflichtig, die sich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ereigneten. Ausnahmen machten die Versicherer, wenn sich das Fahrrad nach 22 Uhr noch in Gebrauch befand, der Kunde damit beispielsweise zur Spätvorstellung ins Kino geradelt war und danach wieder nach Hause fahren wollte. Ansonsten leistete die Assekuranz bei nächtlichen Diebstählen nur, wenn das Rad aus einem Fahrradkeller entwendet wurde. „Diese Regelung ist ziemlich kompliziert“, sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Der GDV hat deshalb nun eine neue Musterklausel für seine Mitglieder ausgearbeitet. Danach ist das Fahrrad immer versichert, egal ob Diebe es bei strahlendem Sonnenschein vor dem Bahnhof unauffällig mitgehen lassen oder es nachts klammheimlich vor der Haustür klauen. Einzige Voraussetzung: Das Rad muss abgeschlossen gewesen sein.

Die Allianz hat bereits entsprechende Änderungen an ihren Hausratpolicen vorgenommen. Seit Januar dieses Jahres macht der Versicherer bei Neuverträgen die Tag/Nacht-Unterscheidung nicht mehr. „Wir wollten die Versicherungsbedingungen so einfach wie möglich gestalten“, begründet Sprecher Christian Weishuber. Den Rund-um-die-Uhr-Schutz erhalten allerdings nur Kunden, die den sogenannten Optimal-Tarif gewählt haben. Im günstigeren Kompakt-Tarif gelten noch die alten Einschränkungen, und bei der Basisdeckung lässt sich das Rad gar nicht mitversichern.

Die Provinzial Rheinland arbeitet noch komplett nach der alten Regelung. Die zeitlichen Begrenzungen beim Versicherungsschutz seien nötig, da sich das Diebstahlrisiko in der Nacht erheblich erhöhe, wenn das Fahrrad draußen steht, sagt Sprecher Wolfgang Eck. „Die Mitversicherung des Fahrrads würde ansonsten für den Versicherungsnehmer etwas teurer werden“, erklärt er. Rund 23 Euro Beitragszuschlag kostet es bei der Provinzial Rheinland, wenn der Kunde sein Rad in seiner Hausratpolice mitversichert.

Besitzt er ein besonders teures Rennrad, sollte der Kunde über eine separate Fahrradversicherung nachdenken, empfiehlt Bianca Höwe vom Bund der Versicherten. „Bei der Hausratversicherung gibt es Entschädigungshöchstgrenzen“, sagt sie. In der Regel liegen sie bei einem Prozent der Versicherungssumme. Wer für seinen Hausrat einen Betrag von 100 000 Euro vereinbart hat, erhält beim Diebstahl seines Rads also maximal 1000 Euro. Bei speziellen Fahrradversicherern lassen sich höhere Entschädigungssummen vereinbaren. „Die Prämien der separaten Versicherungen sind allerdings recht hoch, und es gibt auch hier oft Einschränkungen“, warnt Höwe. So muss der Kunde bei dem holländischen Fahrradversicherer Enra rund 320 Euro Jahresprämie zahlen, um ein Rad im Wert von 3000 Euro zu schützen. Die Police gilt weltweit, rund um die Uhr und leistet nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Vandalismus. Im Schadenfall gibt es aber kein Geld, sondern nur Naturalersatz in Form eines neuen Fahrrads der gleichen Art, das sich der Kunde bei einem Vertragshändler von Enra aussuchen kann.

Bild(er):

Alles weg bis auf den Rahmen: Bei Teilediebstahl und Vandalismus zahlen meist nur spezielle Fahrradversicherer – ddp/Ullstein

Quelle: Financial Times Deutschland


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