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Im Schadenfall sofort einen guten Anwalt suchen

Posted By Anja Krüger On 4. Juni 2008 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Nach der Meldung eines Anspruchs sollten Unternehmen und Manager eine Strategie für die Möglichkeit entwickeln, dass der Fall publik wird

Gerade in Zeiten heftigen Wettbewerbs ist die reibungslose Schadenregulierung für Versicherer die beste Werbung. Doch in der Managerhaftpflichtversicherung machen sie davon keinen Gebrauch, kritisiert der Düsseldorfer Versicherungsmakler Michael Hendricks. „Für den Kunden ist unkalkulierbar, wie sich der Versicherer im Schadenfall verhält.“

Mit der sogenannten Directors‘ and Officers‘ Liability (D&O) schützen Unternehmen ihr Führungspersonal vor Schadenersatzansprüchen, die durch ihre Berufstätigkeit entstehen. Die D&O-Versicherer haben in der deutschen Wirtschaft einen schlechten Ruf. Denn die Anbieter gelten als hartleibige Schadenregulierer. Viele Kunden wundern sich, dass die Gesellschaft nicht für den gemeldeten Schaden aufkommt – wohl auch deshalb, weil sie von den Policen zu viel erwarten.

Die D&O-Versicherer zahlen bei Fällen, die auf einer nachweisbaren Pflichtverletzung beruhen. Wird der Entscheider mit einem Anspruch konfrontiert, muss er reagieren. „Der Manager sollte sich auf jeden Fall schnell mit dem Versicherer in Verbindung setzen“, rät Martina Heim, D&O-Spezialistin vom Versicherungsmakler Südvers.

Die Schadenregulierung ist kompliziert. „Mit dem Ausfüllen eines Formulars ist es nicht getan“, sagt sie. Der erste Schritt ist, sich eine gute Verteidigung zu besorgen. In Absprache mit dem Versicherer sollte sich der Manager möglichst schnell um einen spezialisierten Anwalt kümmern, der ihn durch diesen Fall begleitet.

Geht die Meldung in der Schadenabteilung des Versicherers ein, prüfen die Mitarbeiter genau, ob die Gesellschaft für die Regulierung zuständig ist. Der Manager sollte sich kooperativ verhalten. Verschweigt er etwas, riskiert er seinen Versicherungsschutz. Kommt der Versicherer zu dem Schluss, dass er für den Schaden zuständig ist, greift die Rechtsschutzfunktion der Police. „Entsprechend der Versicherungsbedingungen gibt der Manager dem Versicherer eine Prozessvollmacht, und der übernimmt die Abwehr“, sagt Peter Paul Geppert, Leiter Special Lines bei HDI-Gerling. In den meisten Fällen versuchen die Versicherer schon wegen der Gerichtskosten, eine außergerichtliche Einigung mit dem Anspruchsteller zu treffen.

Dabei hat der Versicherer das gleiche Interesse an Diskretion wie das Unternehmen. „Keiner will die Öffentlichkeit“, sagt Michael Ullrich, D&O-Spezialist des Versicherers Zurich. Führungskraft und Firma bangen um ihre Reputation. Versicherer fürchten, dass ein bekannt gewordener Fall weitere Anspruchsteller auf den Plan ruft.

Trotzdem geraten D&O-Fälle immer wieder in die Schlagzeilen. „Die Kommunikationskette bei einem D&O-Schaden ist so lang, dass fraglich ist, ob man einen Schaden wirklich geheim halten kann“, sagt Horst Ihlas vom Versicherungsmakler Ihlas & Köberich. Zwar sind alle Beteiligten zur Verschwiegenheit verpflichtet, aber nicht jeder hält sich daran. Manager und Unternehmen sollten deshalb nach der Schadenmeldung als Vorsichtsmaßnahme eine Marschroute festlegen, wie sie mit der Öffentlichkeit umgehen wollen, wenn der Schaden bekannt wird. „Es ist besser, ohne Betroffenheit und ohne Zeitdruck eine Strategie zu entwickeln, als später in Opferhaltung nur noch zu reagieren“, betont er. So sollten die Beteiligten in Ruhe entscheiden, ob sie sich zu dem Fall äußern werden oder nicht. „Mit der Strategie für den Ernstfall ist es wie mit der Versicherung“, sagt Ihlas. „Gut wenn man sie hat, besser wenn man sie nicht braucht.“

Zitat:

„Keiner will die Öffentlichkeit“ – Michael Ullrich, D&O-Spezialist des Versicherers Zurich –

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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