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Konfliktreiches Geschäft

Posted By Friederike Krieger On 4. Juni 2008 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Spezialmakler helfen, Interessenkollisionen bei der Schadenregulierung zu vermeiden

Von Friederike Krieger Versicherungsmakler erwarten, dass sie künftig eine noch größere Rolle bei der Vermittlung von Managerhaftpflichtpolicen spielen werden. „Die Nachfrage nach hohen Deckungssummen steigt, und mit ihr die Notwendigkeit, einen erfahrenen Makler einzuschalten“, erklärt Armin Beier-Thomas vom Makler Gebrüder Krose.

Mit einer Managerhaftpflichtversicherung (D&O) können Unternehmen ihre Führungskräfte vor Schadenersatzansprüchen schützen, die der Firma oder einem Dritten durch Pflichtverletzungen der Manager entstehen. Die Schäden können oft mit etlichen Millionen Euro zu Buche schlagen. Ein Versicherer kann große Risiken daher nicht allein abdecken, stattdessen versichern mehrere Gesellschaften eine Firma gemeinschaftlich. „Der Makler hat meist einen größeren Marktüberblick als der Kunde und kann einschätzen, welche Versicherer für welche Deckungsstrecken in Frage kommen“, sagt Beier-Thomas.

Die Versicherungsbedingungen fallen von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr unterschiedlich aus. Jeder Anbieter begreift die D&O-Deckung anders. „Der Verhandlungsspielraum ist deutlich größer als in anderen Versicherungssparten“, erklärt Beier-Thomas. Den kann der Makler für seinen Kunden nutzen. Statt Versicherer aufzufordern, ein Angebot abzugeben, entwickeln die Makler von Gebrüder Krose Bedingungen nach den Vorstellungen des Kunden und suchen eine Gesellschaft, die sich darauf einlässt. Da sie viele Firmen vertreten, zu denen auch etliche Dax-Unternehmen gehören, haben sie bessere Chancen, sich mit den Wunsch-Konditionen durchzusetzen, als ein Unternehmen, das auf eigene Faust loszieht.

Auch bei der Schadenregulierung ist es ratsam, einen Makler einzuschalten. Hier kann er allerdings schnell in die Bredouille kommen. Der Makler vertritt die Interessen des Kunden – aber das ist in diesem Fall nicht der Manager, sondern das Unternehmen, das die Police für ihn abgeschlossen hat. Wenn der Manager der Firma einen hohen Schaden verursacht hat, sind sich Führungskraft und Unternehmen oft nicht mehr besonders grün. Ergreift der Makler Partei für den Manager, muss er fürchten, dass er die Firma als Kunden verliert. Damit es nicht zu solchen Konflikten kommt, richten immer mehr Makler Spezialabteilungen ein, die strikt getrennt vom Rest des Geschäfts arbeiten. Kleinere Makler wählen den Schwerpunkt D&O. „Dieser Trend wird in Zukunft noch zunehmen“, sagt Peter Paul Geppert von HDI-Gerling.

Spezialmakler für D&O-Policen sind zum Beispiel Ihlas & Köberich aus Köln und die Düsseldorfer Firma Hendricks & Co, die mit rund 350 Vermittlern kooperiert. Bei Konflikten überlassen die anderen Makler Hendricks die Betreuung der Führungskräfte ihrer D&O-Kunden. Die Parteinahme für die Manager kann auch für Spezialmakler zu Komplikationen führen. „Es ist problematisch, wenn der Manager mit dem Makler über strafrechtlich relevante Dinge spricht“, erklärt Chef Michael Hendricks. Die Staatsanwaltschaft kann Akten des Maklers beschlagnahmen und gegen die Führungskraft verwenden. Ein Vertrauensverhältnis zwischen Makler und Manager kann so nicht entstehen. Hendricks kooperiert deshalb mit Rechtsanwälten, die brisante Fälle übernehmen.

Die Zusammenarbeit mit Juristen zahlt sich auch beim Risiko-Management aus. Hendricks vermittelt den Unternehmen Anwälte, die prüfen, wie es um die Compliance bestellt ist, also ob sich die Firma an Gesetze, Richtlinien und freiwillige Verhaltensregeln hält. Diese Informationen bringen bei den Verhandlungen mit den Versicherern gewaltige Vorteile. „Wenn ein Unternehmen eine große Compliance beweist, muss es weniger Deckungseinschränkungen hinnehmen“, sagt Hendricks.

Zitat:

„Der Verhandlungsspielraum ist größer“ – Armin Beier-Thomas, Versicherungsmakler –

Quelle: Financial Times Deutschland


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