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Schutz für Au-pair und Gasteltern

Posted By Anja Krüger On 19. August 2008 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Versicherungspakete für kleines Geld sichern eine Kinderfrau aus dem Auslandab

Für gut verdienende Eltern ist ein Au-pair-Gast ideal, um ihre Kinder relativ kostengünstig individuell und flexibel betreuen zu lassen. Zudem wird den Kindern so eine andere Kultur nahegebracht. Damit dem Aufenthalt kein finanzielles Fiasko folgt, sollten interessierte Familien eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Au-pair abschließen. Einen Komplettbasisschutz gibt es ab 35 Euro im Monat.

Au-pairs bekommen ein empfohlenes Mindesttaschengeld von monatlich 260 Euro. Darüber hinaus sind die Gasteltern verpflichtet, Kost und Logis sowie die Fahrtkosten zum Sprachkurs zu übernehmen. In vielen Fällen bezahlen sie auch den Sprachkurs. Ob sie auch die Reisekosten des Au-pairs abdecken, ist Verhandlungssache. Unterm Strich zahlen großzügige Gasteltern somit für ihr Au-pair monatlich gut 1000 Euro.

Wer einen Gast aus dem Ausland aufnehmen will, darf ihn selbst anwerben. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt aber, auf einen professionellen Vermittler zurückzugreifen. Diese Agenturen verlangen in der Regel, dass die Gasteltern Versicherungen für das Au-pair abschließen. Immer mehr Interessierte verzichten allerdings auf einen Vermittler und suchen meistens im Internet nach Kandidaten.

Familien können den erwarteten Gast unbürokratisch online versichern. Um im Ernstfall trotz Police nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, müssen Gasteltern einiges beachten. „Der Versicherer sollte unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Au-pairs zahlen“, sagt Reinhard Bellinghausen, Geschäftsführer der Dr. Walter GmbH, die für die AMB-Generali-Töchter Central Kranken und Generali Au-pair-Policen als Paket verkauft.

„Ganz wichtig ist, dass die Krankenversicherung keinen Selbstbehalt vorsieht“, sagt Markus Mantwill von der Firma Mawista Nord, der Au-pair-Policen für die Würzburger Versicherung vertreibt. Sonst müssen Au-pair oder Familie bei jedem Arztbesuch eine Eigenbeteiligung leisten. Schlimmstenfalls geht das Au-pair aus Angst vor den Kosten gar nicht erst zum Arzt, verschleppt möglicherweise Krankheiten oder steckt die Familie an.

Teuer wird es erst recht, wenn der Versicherer nicht zahlen will, weil der Gast bereits vor der Reise erkrankt war. „Bei chronischen Erkrankungen sollte sich der Versicherte vor Reiseantritt vom Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen“, rät Versicherungsvermittler Bellinghausen. Die Hamburger Gesellschaft Hanse Merkur etwa kommt für Behandlungen infolge von Erkrankungen nicht auf, die in den letzten sechs Monaten vor Reisebeginn aufgetreten sind. Auch wenn die versicherte Person schwanger einreist, zahlen die Versicherer in der Regel nicht. Anders ist das, wenn die junge Frau während des Aufenthalts schwanger wird. Laut Birgit Colditz von der Hanse Merkur sind die Arztkosten in jedem dritten bis vierten Au-pair-Leistungsfall auf eine Schwangerschaft zurückzuführen.

Die Versicherungspakete schützen die Gasteltern auch vor den finanziellen Folgen eines Fehlverhaltens ihres Au-pairs, das in einer Abschiebung gipfeln könnte. Abgedeckt sind Abschiebekosten bis zu 5000 Euro. „Die Versicherung leistet, wenn sich das Au-pair etwas zuschulden kommen lässt und des Landes verwiesen wird“, sagt Colditz. Straffälligkeit oder übermäßiger Alkoholkonsum, der auffälliges Verhalten in der Öffentlichkeit zur Folge hat, sind mögliche Gründe.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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