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Lufthansa verliert bei Managerhaftpflicht

Posted By Patrick Hagen On 12. September 2008 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Der Versicherer Ace hat in dem langjährigen Rechtsstreit mit der Lufthansa um einen Schaden aus der Managerhaftpflichtversicherung bei der Lufthansa-Tochter LSG einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufung der Lufthansa zurück (Az.: 9 U 151/07). In erster Instanz hatte bereits das Landgericht Köln die Klage der Fluggesellschaft abgewiesen. Eine Revision ließ der 9. Zivilsenat, der über die Berufung entschieden hatte, nicht zu. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Bei Ace hieß es, das neue Urteil sei inhaltlich ein großer Erfolg, während es in der ersten Instanz vor allem formale Gründe gegeben habe. Die Entscheidung betrifft direkt 125 Mio. Euro. Insgesamt hatte die Lufthansa einen Schaden von insgesamt 255 Mio. Euro bei mehreren Versicherern angemeldet, weil der frühere Chef der Cateringtochter LSG zu niedrige Preise verlangt hatte.

Mit einer Managerhaftpflichtversicherung (Directors & Officers-Versicherung, kurz D&O) decken Konzerne ihr Führungspersonal gegen Ansprüche aus deren beruflicher Tätigkeit ab. Patrick Hagen

Quelle: Financial Times Deutschland


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