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Versicherer dürfen Hypo Real retten

Posted By Herbert Fromme On 30. Oktober 2008 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Aufsicht billigt umstrittenen Einsatz von Kundengeldern

Von Herbert Fromme, Köln

Die Finanzaufsicht BaFin hat den deutschen Versicherungsunternehmen grünes Licht für die Beteiligung an der Rettungsaktion für die angeschlagene Hypo Real Estate (HRE) gegeben. Nach Informationen der FTD aus Assekuranzkreisen hat Thomas Steffen, Chef der Versicherungsaufsicht in der BaFin, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schriftlich zugesichert, dass die Aufsicht die Rückbürgschaft der Branche über 1,4 Mrd. Euro für die HRE nicht als versicherungsfremdes Geschäft ansieht. Weder BaFin noch GDV wollten das bestätigen.

Die Versicherer waren von der Bundesregierung Ende September zusammen mit Banken zu den Rettungsgesprächen für den angeschlagenen Immobilienfinanzierer eingeladen worden, weil die Branche hohe Summen bei der Bank investiert hat – vor allem in Pfandbriefen. Von dem Rettungspaket über 50 Mrd. Euro trägt die Assekuranz 2,3 Mrd. Euro – aufgeteilt in eine 1,4 Mrd. Euro schwere Bürgschaft und eine durch Schuldverschreibungen gesicherte Zahlung von 900 Mio. Euro.

Davon hat die Branche gestern die erste von zwei Tranchen über je 450 Mio. Euro gezeichnet. Insgesamt 24 Mitgliedsgesellschaften seien an der Tranche beteiligt, sagte eine GDV-Sprecherin. Die zweite solle vor allem von Gesellschaften gezeichnet werden, die besonders hoch bei der HRE engagiert sind wie Allianz, Münchener Rück, HUK-Coburg und Debeka, hieß es.

Die Schuldverschreibungen über 900 Mio. Euro sind juristisch völlig unproblematisch, sie gehören zu den normalen Kapitalanlagen der Versicherer. Anders die Bürgschaft über 1,4 Mrd. Euro: Laut Versicherungsaufsichtsgesetz dürfen die Gesellschaften nur Geschäfte betreiben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehen. In der Branche galt es als zweifelhaft, ob die Bürgschaft für eine angeschlagene Bank darunter fällt. Deshalb drängten die Vorstände entweder auf eine Aussetzung des Paragrafen 7 Absatz 2 des Gesetzes oder eine Klarstellung der BaFin.

In dem BaFin-Brief heißt es, die Rettung der Bank diene den Versicherteninteressen, weil sie von Folgen eines Zusammenbruchs negativ betroffen wären. Die HRE ist einer der größten Pfandbriefemittenten. Es handelt sich dabei um eine Rückbürgschaft im Rahmen der Bundesbürgschaft. Sollte der Bund durch die HRE-Probleme zur Kasse gebeten werden, würde er auf die Versicherer zurückgreifen.

Quelle: Financial Times Deutschland


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