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Hinterbliebenenschutz mit Hürden

Posted By Anja Krüger On 10. Dezember 2008 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Prüfverfahren der Risikolebensversicherungen werden strenger · Preis ist wichtigstes Kriterium

Wer für die finanzielle Versorgung eines Kindes, eines Partners oder einer anderen Person verantwortlich ist, sollte eine Risikolebensversicherung abschließen. Je höher die Auszahlungssumme im Todesfall ist, desto mehr will der Anbieter über die versicherte Person wissen. Bei falschen Angaben gehen Hinterbliebene möglicherweise leer aus.

Anders als bei einer Kapital- oder fondsgebundenen Lebensversicherung geht es bei der Risikopolice ausschließlich darum, finanziell für den Tod der versicherten Person vorzusorgen. Lebt sie noch, wenn die Risikolebensversicherung ausläuft, ist das eingezahlte Geld weg. Das Risiko, früh zu sterben, ist nicht unerheblich: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts stirbt jeder zehnte Mann, bevor er 58 Jahre alt ist, bei den Frauen erlebt jede Zehnte ihren 66. Geburtstag nicht. „Risikolebensversicherungen sind eine preisgünstige und gute Möglichkeit, Hinterbliebene abzusichern“, sagt Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Die Leistungen sind bei den Anbietern im Großen und Ganzen gleich, sodass der Preis das ausschlaggebende Kriterium sein sollte. Eine günstige Police für eine 35-jährige Nichtraucherin über eine Summe von 160 000 Euro gibt es nach Wortbergs Angaben schon für 112 Euro, wenn die Prämie jährlich gezahlt wird. Ein Mann müsste ab 170 Euro im Jahr zahlen. Die Tarifvielfalt im Markt ist groß, es gibt auch Anbieter, die für gleiche Leistungen den dreifachen Preis verlangen. Die Absicherung über 1 Mio. Euro kostet weit über 1000 Euro im Jahr. Gerade bei hohen Summen lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen.

Vor Vertragsabschluss führen die Anbieter eine Risikoprüfung durch und stellen Fragen zum Gesundheitszustand. „Es ist wichtig, sie sauber und ordnungsgemäß zu beantworten, damit Angehörige keine Schwierigkeiten bekommen“, sagt Wortberg. Stirbt der Kunde, prüft der Versicherer möglicherweise, ob ihm wichtige Informationen vorenthalten wurden. Hat der Verstorbene etwa eine Tumorerkrankung nicht angegeben und stirbt an Krebs, wird der Versicherer kaum zahlen. Die Skepsis der Anbieter nach dem Tod eines Kunden hat nach seinen Erfahrungen erheblich zugenommen.

„Bei der Antragsprüfung werden die eingeholten Daten auf Plausibilität geprüft, Nachfragen erfolgen schriftlich“, erklärt eine Sprecherin des Direktversicherers Asstel, einer Tochter des Kölner Versicherers Gothaer. Asstel will wissen, wie groß und schwer die versicherte Person ist, ob sie in den vergangenen zehn Jahren wegen eines Suchtproblems behandelt oder beraten wurde und ob sie von Atmungsproblemen bis zu Vergiftungen Vorerkrankungen hat. Außerdem muss der Kunde einen Arzt angeben. Stirbt der Versicherte, kann der Versicherer hier Auskünfte einholen. „Es erfolgt keine obligatorische Prüfung im Leistungsfall“, sagt die Sprecherin.

Je höher die Versicherungssumme, desto eingehender fällt die Risikoprüfung aus. „Ab einer Summe von 200 000 Euro führt Cosmosdirekt grundsätzlich eine Arztanfrage durch“, sagt ein Sprecher. Hier unterscheidet sich die Geschäftspolitik der Anbieter. HDI-Gerling verlangt keine Gesundheitsprüfung bei einem Eintrittsalter bis 50 Jahre, wenn die Todesfallsumme im ersten Versicherungsjahr unter 400 000 Euro liegt. Ab 1 Mio. Euro besteht der Versicherer auf ein ärztliches Zeugnis, einen HIV-Test sowie auf die Überprüfung bestimmter Blutwerte.

Viele Versicherer haben Nichtrauchertarife, die erheblich preisgünstiger sind als Rauchertarife. Für diese Nichtraucherverträge sollten sich nur Personen entscheiden, die definitiv nikotinabstinent sind, sagt Wortberg. Denn die Versicherer haben auch bei Gelegenheitsrauchern kein Nachsehen.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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