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BaFin warnt Versicherer

Posted By Herbert Fromme On 13. Februar 2009 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Aufsichtsbehörde will hohe stille Lasten nicht dulden · Wirtschaftsprüferunterrichtet

Von Herbert Fromme, Köln

Die Finanzaufsicht BaFin hat die deutschen Versicherer davor gewarnt, bei der Bilanzierung zu großzügig von Ausnahmeregeln Gebrauch zu machen. In Gesprächen mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Behörde nach FTD-Informationen darauf hingewiesen, dass sie eine Beliebigkeit in der Bewertung nicht dulden werde. Gleichzeitig wurde das sogenannte Aufgreifkriterium – die Grenze, ab der die BaFin ein Unternehmen genauer betrachtet – von zehn Prozent Abweichung zwischen Buch- und Marktwert auf 20 Prozent erhöht.

„Manche Versicherer haben in ihrer Bilanz 2008 sehr viel höhere stille Lasten als 20 Prozent“, hieß es in Marktkreisen. „Die BaFin wollte diesen Gesellschaften die gelbe Karte zeigen.“ Ein BaFin-Sprecher wollte dazu nichts sagen. Er bestätigte aber, dass es Gespräche zwischen der Behörde und dem IDW gegeben habe. „Die BaFin wird weiterhin auf Vergleichbarkeit und Transparenz in der Bilanzierung achten“, sagte er.

In der Börsenkrise 2000 bis 2002 setzten die Versicherer durch, dass sie Wertpapiere nicht mehr zwingend abschreiben müssen, wenn ihr Marktwert sinkt. Das regelt der 2002 in Kraft getretene Paragraf 341b des Handelsgesetzbuchs. Seither dürfen Versicherer auf Aktien und andere Papiere stille Lasten bilden. Fällt eine Aktie mit einem Anschaffungspreis von 100 auf 60 Euro, darf der Versicherer sie heute immer noch mit 100 Euro in der Bilanz zeigen, wenn er davon überzeugt ist, dass sie ihren Wert wieder aufholt. Vor 2002 musste er 40 Euro abschreiben.

Das Gesetz legt keine Höchstgrenzen für stille Lasten fest. Auch die BaFin hat keine Vollmachten, solche Grenzen zu erlassen. Die Behörde hat nicht die Aufgabe, Abweichungen von Buch- und Marktwert zu genehmigen.

Die Wirtschaftsprüfer müssen mit den Jahresabschlüssen die Abweichungen ebenfalls prüfen und testieren. „Der Paragraf 341b muss verantwortungsbewusst angewendet werden“, sagte der BaFin-Sprecher. „Deshalb werden wir bei Abweichungen von mehr als 20 Prozent besonders intensiv auf die Werthaltigkeit der Kapitalanlagen achten“, sagte er. „Die Anhebung des Aufgreifkriteriums ist den extremen Schwankungen der Kapitalmärkte geschuldet.“

Die deutschen Versicherer halten Kapitalanlagen mit einem Buchwert von mehr als 1100 Mrd. Euro. Ihr aktueller Marktwert dürfte darunter liegen. Sehr viele Gesellschaften haben stille Lasten auf ihre – vergleichsweise niedrigen – Aktienbestände gebildet. Manche Versicherer, die größere Probleme haben, nutzen das Instrument auch für festverzinsliche Wertpapiere. Wirksam sind die stillen Lasten ohnehin nur in der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch, die jeder Versicherer für die Einzelgesellschaften durchführen muss. Auf Konzernebene ist die internationale Rechnungslegung IFRS vorgeschrieben, die diese stillen Lasten nicht kennt.

Quelle: Financial Times Deutschland


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