Swiss Life verblüfft mit Hochzins

Versicherer bietet für Geldanlagen 4,2 Prozent · Konkurrenz wittert Verrat anAltkunden

Von Herbert Fromme , Köln

D er Lebensversicherer Swiss Life hat für eine kurzfristige, bankähnliche Geldanlage den außergewöhnlich hohen Zinssatz von 4,2 Prozent pro Jahr geboten. Konkurrenten argwöhnen, dass dies nur auf Kosten der übrigen Kunden in der Lebensversicherung möglich gewesen sei. Swiss Life bestreitet das. Auf jeden Fall hilft das Geschäft Swiss Life, gute Wachstumszahlen vorzulegen.

Der Versicherer hatte im Frühjahr unter anderem über Sparkassen den Tarif „Cash Growth B001“ angeboten – unter Bedingungen, von denen Anleger sonst nur träumen können: Die meisten Banken zahlen weniger als zwei Prozent, manche drei Prozent.

Anders Swiss Life: Bei 200 000 Euro Einmalprämie, eingezahlt am 1. August 2009, verspricht die Gesellschaft zum 31. Januar 2010 204 193,25 Euro garantierte Auszahlung. „Swiss Life Cash Growth bietet Ihnen eine garantierte Verzinsung des Anlagebetrags, sofern der Vertrag sechs Monate besteht“, steht im Produktinformationsblatt.

Würde der Versicherer die 200 000 Euro des Kunden neu anlegen, könnte er kaum 4,2 Prozent Verzinsung erreichen – er erzielte 2008 bei Kapitalanlagen eine Nettoverzinsung von nur 3,65 Prozent.

Möglich ist die Rendite nur, weil das Geld in den allgemeinen Deckungsstock der traditionellen Lebensversicherung fließt. Dort gelten Glättungs- und Verzögerungsregeln, die es ermöglichen, Lebensversicherungskunden auch 2009 eine Verzinsung von 4,1 Prozent auf den Sparanteil der Prämie gutzuschreiben. Dazu kommen – wenn alles gut läuft – 0,65 Prozent Schlussüberschussanteil. „Der hohe Zins für eine sechsmonatige Einmalanlage geht zulasten der bestehenden Kunden“, heißt es bei der Konkurrenz.

Swiss Life bestritt, dass die übrigen Kunden den Zins finanzieren müssen und später weniger erhalten. Der Tarif sei überwiegend Kunden angeboten worden, die auf einen Schlag einen hohen Betrag durch eine auslaufende Lebensversicherung bekommen hätten. Sie sollten in Ruhe entscheiden, was sie mit dem Geld machen.

„Deshalb parken wir es“, sagte ein Sprecher des Versicherers. Die Summe sei quasi in denselben Deckungsstock eingegangen, aus dem sie gerade abgeflossen war – und in diesem seien eben jene 4,2 Prozent Verzinsung möglich. Das Angebot über ausgewählte Sparkassen sei zunächst beendet worden.

Diese Art der Kapitalisierungsgeschäfte sei prinzipiell gestattet, sagte ein Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dafür müssten Kapitalanlagen eigenständig geführt werden. Wenn sie aber weniger als drei Prozent der gesamten Kapitalanlagen eines Versicherers ausmachen, gilt die Vorschrift zur separaten Führung nicht. „Dann muss aber der Versicherer andere Maßnahmen ergreifen, um eine Benachteiligung des übrigen Bestands zu verhindern“, sagte der Sprecher. Zum Tarif der Swiss Life wollte er sich nicht äußern.

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Traumzins über 4 Prozent – aber wie?

Quelle: Financial Times Deutschland

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