Versicherer lassen Soldaten im Stich

Gesellschaften verweigern zunehmend Auszahlung von Lebensversicherungen beiTod in Afghanistan

VON Friederike Krieger , Köln

Einige Lebensversicherer verweigern deutschen Soldaten bei Tod in Afghanistan die Leistung. Der Bundeswehrverband beklagte eine schleichende Aushöhlung des Versicherungsschutzes. „Wenn die Zahl der Todesfälle weiter steigt, könnten sich noch mehr Gesellschaften so verhalten“, sagte Wilfred Arntz-Kohl, Versorgungsexperte bei der Interessenvertretung der deutschen Soldaten, der FTD.

Die Zahl der in Afghanistan getöteten deutschen Soldaten beträgt inzwischen 35. Letzte Woche starben drei junge Männer nahe Kundus. Für sie findet heute eine Trauerfeier in Thüringen statt. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) möchte die Situation in Afghanistan trotzdem nicht als Krieg bezeichnen.

Für die Versicherer ist die offizielle Bezeichnung dagegen irrelevant. Sie machen die Entscheidung zur Auszahlung davon abhängig, ob der verstorbene Soldat einem aktiven oder passiven Kriegsrisiko ausgesetzt war. Ein passives Kriegsrisiko bezieht sich auf Kämpfe, in die Soldaten nur zufällig hineingeraten. Dann zahlen die meisten Versicherer. Kommt ein Soldat dagegen beim Angriff auf eine feindliche Stellung ums Leben, kann die Gesellschaft mit Verweis auf die aktive Beteiligung am Krieg Leistungen aus der Risikolebensversicherung verweigern. Handelt es sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung, erhalten die Angehörigen nur die schon angesparte Summe, den sogenannten Rückkaufwert, nicht aber die Todesfallleistung.

Der Bundeswehrverband beklagt nun, dass manche Gesellschaften mittlerweile Afghanistan per se zur aktiven Risikozone erklären – auch wenn nicht alle deutschen Soldaten dort aktiv an Kämpfen beteiligt sind.

Immerhin werden die Soldaten von ihrem Dienstherrn geschützt. Wenn es Unklarheiten gibt, ob aktives oder passives Kriegsrisiko vorlag, geht die Bundeswehr in Vorleistung und klärt den Sachverhalt mit dem Versicherer. Sollte der die Leistung verweigern, springt der Bund im Rahmen einer Ausfallbürgschaft ein.

Damit der Bund zahlt, müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Soldat muss selbst Versicherungsnehmer sein und die Prämien selbst bezahlen. Früher hat jedoch oft die Ehefrau die Lebensversicherung für ihn abgeschlossen, um im Todesfall Erbschaftsteuern zu vermeiden. Zudem zahlt der Bund nur an natürliche Personen. Ist nur ein Kreditinstitut als Begünstigter eingetragen, gibt es keinen Cent. „Das kann leicht passieren“, so Arntz-Kohl. Gern lassen sich Bausparkassen als Bezugsberechtigte in die Lebensversicherung ihrer Kunden eintragen, um Darlehen abzusichern.

Die Versicherer beteuern jedoch, auf der Seite der Soldaten zu sein. „Alle bisherigen individuellen Prüfungen haben dazu geführt, dass wir in vollem Umfang geleistet haben“, hieß es bei der Axa. Deren Spezialversicherer DBV hat rund 70 000 Soldaten im Bestand. Die DBV bietet auch speziell auf Soldaten zugeschnittene Risikolebensversicherungen an, die das aktive Risiko gegen Zuschlag mit einschließen.

Der Bundeswehrverband blickt jedoch neidisch nach Frankreich, wo Versicherer umfassendere Deckungen anbieten. Sie unterscheiden nicht zwischen aktivem und passivem Risiko. Derzeit streckt der Verband seine Fühler nach Kooperationspartnern aus – auch in der Hoffnung, dass die deutschen Versicherer dann kompromissbereiter werden.

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Quelle: Financial Times Deutschland

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