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Erst fördern, dann fordern

Posted By Friederike Krieger On 3. September 2009 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Bei Wohn-Riester unterstützt der Staat den Hausbau mit Zulagen undSteuervorteilen. Doch im Alter kassiert das Finanzamt einen Teil davon wieder

VON Friederike Krieger

Wohn-Riester-Verträge finden derzeit reißenden Absatz. Seit November 2008 fördert der Staat damit selbst genutztes Wohneigentum. Experten warnen allerdings vor zusätzlichen Belastungen aus der nachgelagerten Besteuerung.

Bisher unterstützte der Staat mit der Riester-Förderung nur den Aufbau einer privaten Geldrente. Sie soll die sinkenden gesetzlichen Zahlungen ausgleichen. „Jetzt hat der Staat erkannt, dass auch Wohneigentum nicht ausgeklammert werden kann“, sagt Karl-Heinz Glandorf von der Bausparkasse Schwäbisch Hall: „Mit einem Eigenheim lässt sich Miete sparen, sodass im Alter mehr Geld zum Leben übrig ist.“ Es ist auch der starken Lobbyarbeit der Bausparkassen zu verdanken, dass es Wohn-Riester überhaupt gibt. Die Versicherer waren dagegen.

Anders als bei der Riester-Rente muss der Sparer bei Wohn-Riester entnommenes Sparguthaben nicht zum Rentenbeginn wieder in den Vertrag einzahlen, wenn er es in den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung investiert. Der Kunde erhält allerdings die gleichen Zulagen vom Staat: Das sind im Jahr für jeden Erwachsenen 154 Euro, für jedes Kind 185 Euro und 300 Euro für jedes Kind, das nach dem 1. Januar 2008 geboren ist. Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Kunde mindestens vier Prozent seines Bruttojahreseinkommens in den Vertrag stecken. Ein Single mit einem Einkommen von 30 000 Euro müsste jährlich 1200 Euro einzahlen, um die Maximalförderung zu erhalten. Selbst muss er davon 1046 Euro aufbringen, 154 Euro Zulage zahlt der Staat. Außerdem sind die geförderten Einzahlungen bis zu einer Höhe von jährlich 2100 Euro von der Steuer absetzbar.

Der Staat unterstützt Hausbauer darüber hinaus bei der Tilgung von Krediten. Die Kunden erhalten bei den Riester-Darlehen die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie beim Sparen. „Das hilft, die Kreditlast zu verringern“, sagt Renten- und Versicherungsberater Andreas Rebhan aus Kevelaer. In Einzelfällen kann sich die Ersparnis auf bis zu 50 000 Euro aufsummieren, schreibt die Zeitschrift „Finanztest“, die Riester-Darlehen von Bausparkassen und Banken untersucht hat. Besonders gut haben dabei die Bausparkassen abgeschnitten. Die Zinsen ihrer Kombikredite, die Bausparverträge mit einem Vorausdarlehen kombinieren, waren wesentlich niedriger als die Darlehenszinsen der Banken.

„Bausparkassen sind im Umgang mit den Förderbeiträgen erfahrener als Banken“, sagt Glandorf von Schwäbisch Hall. Schon vor der Einführung von Wohn-Riester hatten die Bausparkassen mit allerlei staatlichen Förderungen wie der Wohnungsbauprämie zu tun. Das führe zu einem Kostenvorteil gegenüber den Banken, was sich in besseren Kreditkonditionen für die Kunden widerspiegele, sagt Glandorf. Die Bausparkasse hat im Jahr 2008 rund 2400 Riester-Bausparverträge verkauft und rechnet für 2009 mit weit mehr als 50 000 Neuabschlüssen. Auch bei der Allianz florieren die Geschäfte: Bis August 2009 haben Kunden rund 100 300 Wohn-Riester-Verträge abgeschlossen. Der Versicherer bietet ebenfalls Riester-Darlehen und Riester-Bausparverträge an.

„Der Pferdefuß bei Riester ist die nachgelagerte Besteuerung“, sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Dazu bildet das Finanzamt ein fiktives Konto, das sogenannte Wohnförderkonto. Dort landen Sparbeiträge, Tilgungsleistungen und sämtliche Zulagen. Der Betrag auf dem Konto wird mit jährlich zwei Prozent verzinst. Ab Rentenbeginn muss der Pensionär das fiktive Kapital dann bis zum 85. Lebensjahr mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Zahlt der Rentner die anfallenden Steuern auf einen Schlag, erhält er einen Rabatt von 30 Prozent.

„Im Unterschied zur konventionellen Riester-Rente gibt es bei Wohn-Riester keine monatlichen Auszahlungen, aus denen der Verbraucher die Steuer begleichen kann“, sagt Köster. Die Steuerzahlungen schmälerten stattdessen die gesetzliche Rente. „Der Verbraucher tauscht also mietfreies Wohnen gegen erhöhte steuerliche Belastungen im Alter ein“, resümiert er. Zudem befürchten Experten, dass die Steuerlast höher ausfallen könnte als die Förderung, wenn der Kunde in der Sparphase besonders viel einzahlt.

Quelle: Financial Times Deutschland


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