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Schutz für Onlineshopper

Posted By Anja Krüger On 26. Oktober 2009 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Wer beim Einkaufen im Internet übers Ohr gehauen wird, kann mit dem Beistandseines Rechtsschutzversicherers rechnen

Beim populären Internetauktionshaus Ebay müssen private Verkäufer neuerdings bei vielen Artikeln einen kostenlosen Versand anbieten, die Kosten also im Angebot einpreisen. Das wird zu einer deutlichen Zunahme der Konflikte zwischen Käufern und Verkäufern führen, erwartet der Düsseldorfer Rechtsschutzversicherer Arag. „Die Erfahrung zeigt, dass nach Regeländerungen die Zahl der Streitfälle zunimmt“, sagt ein Sprecher.

Internet-User können bei Konflikten um Käufe im Netz in vielen Fällen auf ihren Rechtsschutzversicherer zurückgreifen. „Das gehört zum ganz normalen Vertragsrechtsschutz“, sagt ein Sprecher der HUK-Coburg.

Deckung fürs Onlineshoppen gibt es als Bestandteil der herkömmlichen Rechtsschutzpakete oder separat. Als Erster hatte der Düsseldorfer Versicherer Arag im Jahr 2000 eigene Policen auf den Markt gebracht und eine Verkaufskooperation mit dem Internetprovider AOL geschlossen. Außerhalb dieser Kooperation verkauft Arag die Verträge heute nur noch als automatischen Bestandteil der regulären Policen. „Die Branche ist nachgezogen und hat die Deckung in die regulären Verträge aufgenommen“, begründet der Sprecher diesen Schritt. Arag zahlt für Webschäden in Europa bis zu 1 Mio. Euro und weltweit bis zu 100 000Euro. Schäden aus dem Netz erfasst der Versicherer nicht separat. „Es gibt keine auffällige Häufung“, sagte er. Die Befürchtung zu Beginn des Internet-Zeitalters, dass die Anonymität des Netzes zwielichtige Verkäufer in großem Umfang anzieht, habe sich nicht bestätigt. Auch HDI-Gerling hat den Schutz für Internetkäufe in die regulären Policen integriert, auch hier fallen die Schäden nicht ins Gewicht.

Für Kunden ist wichtig, dass dieser Baustein eine weltweite Deckung bietet, denn die übrigen Bestandteile einer Rechtschutzversicherung sind in der Regel örtlich begrenzt. Bei einer Onlinebestellung ist für den Käufer oft nicht klar, wo der Anbieter sitzt. Herkömmliche Rechtsschutzpakete kosten je nach Umfang um die 200 Euro.

Die zur Münchener Rück gehörende DAS verkauft eine separate Internetpolice für Kunden, die noch keinen Rechtsschutz haben. Sie kostet im Jahr knapp 36 Euro und kommt für Kosten bis 50 000 Euro auf. Im Schadensfall muss der Kunde eine Eigenbeteiligung von 50 Euro leisten. „Bislang haben wir rund 10 000 Verträge verkauft“, sagt Klaus-Dieter Mack, Leiter des Kostenmanagements bei DAS. „Wir haben ein paar Hundert Schäden im Jahr.“ In den meisten Fällen haben Kunden defekte Waren geliefert bekommen und erstreiten sich ihr Geld zurück. Voraussetzung für die Leistung des Versicherers ist der Abschluss im Internet. Ausgeschlossen ist der Kauf von Autos. Will der Kunde auch das versichern, muss eine 24 Euro teurere Police kaufen.

„Wichtig ist, dass der Kunde Kaufbelege vorweisen kann“, sagt Mack. Tätig wird der Versicherer, wenn der Wert der bestellten Ware über 50 Euro liegt. Befindet sich der unzuverlässige Anbieter auf einem anderen Kontinent, schaltet der Versicherer Anwälte oder andere Spezialisten vor Ort ein. Sie prüfen, ob überhaupt Erfolg besteht, den Schuldner ausfindig zu machen und bei ihm etwas zu holen. „Manchmal endet das damit, dass ein Schaden nicht weiter verfolgt wird“, so Mack. Gerade in den USA sind Anwalts- und Gerichtskosten hoch. Der Versicherer verzichte aber nicht aus Kostengründen auf die Verfolgung eines Schadens, sagt er. „Es geht ausschließlich um die Erfolgsaussichten.“ Der Anwalt vor Ort stehe in direktem Kontakt mit dem Kunden, sodass der auch eine gewisse Kontrolle habe. Möglicherweise erstattet der Versicherer den Kaufpreis aus Kulanz.

In Deutschland können sich Geprellte wenigstens ideelle Genugtuung verschaffen, wenn ein Gauner mit einem fingierten Internetangebot sein Geld einsteckt und es mangels Masse nicht zurückzahlt. „Mithilfe des Rechtsschutzversicherers kann der Kunde einen Rechtstitel erwirken, der über 30 Jahre vollstreckbar ist“, sagt Mack. Das ermöglicht dem Geschädigten immerhin, sich regelmäßig bei dem Nepper in Erinnerung rufen.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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