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Kartellamt setzt sich durch bei Provisionsabgabe

Posted By Herbert Fromme On 14. Dezember 2009 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Maklerverband will Wettbewerbsleitlinien revidieren

Von Herbert Fromme, Köln

Das Bundeskartellamt steht in seinem Kampf gegen das geltende Verbot von Provisionsteilungen bei Versicherungsvermittlern vor einem ersten Erfolg: Nach Informationen der FTD aus Assekuranzkreisen plant der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM), den entsprechenden Absatz aus seinen Wettbewerbsleitlinien zu streichen. Nur dann will das Kartellamt die Leitlinien genehmigen, heißt es bei mit der Sache vertrauten Personen. Eine endgültige Entscheidung in den VDVM-Gremien sei noch nicht gefallen. Der Verband wollte nicht Stellung nehmen.

In Deutschland ist die Weitergabe von Provisionen durch Versicherungsvermittler an Kunden verboten – allerdings wird das oft umgangen. Das Kartellamt glaubt, dass das Verbot ohnehin gegen Europarecht verstößt, und will es zu Fall bringen. „In den Gesprächen zwischen VDVM und Kartellamt geht es nur noch um die Provisionsabgabe im Absatz acht der Leitlinie“, sagte ein Insider. Alle anderen Fragen seien geklärt.

Fällt das Verbot der Provisionsabgabe, könnte das zu einer weitreichenden Veränderung des Systems der Versicherungsvertriebe führen, das vor allem auf Provisionszahlungen für Makler oder Vertreter beruht.

Das Verbot gilt seit 1934. Es soll verhindern, dass Vermittler über die Provisionsweitergabe konkurrieren. Verbraucherschützer fordern seit Jahren die Aufhebung. Auch die EU-Kommission sieht das nur in Deutschland geltende Verbot kritisch. Im Versicherungsbeirat der Finanzaufsicht BaFin stand eine mögliche Aufhebung jüngst auf der Tagesordnung.

Die Versicherungswirtschaft befürwortet dagegen die geltende Regelung. Bei lange laufenden Lebens- und Krankenversicherungen fallen mehrere Tausend Euro an Provision an. Die Branche befüchtet, dass Kunden dann um möglichst hohe Zahlungen des Vermittlers feilschen.

Quelle: Financial Times Deutschland


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