Heino, das Gericht und der Tinnitus

Weil der Sänger bei den Gesundheitsfragen gemogelt hat, muss der VersichererGothaer nicht für abgesagte Konzerte zahlen

Ob Heino-Hasser oder Heino-Fan: „Ja, ja die Katja, die hat ja …“ kennen alle. Auch den blau blühenden Enzian. Bei „Du bist stärker, als du glaubst“ ist das anders. Dieses ermutigende Lied hat der Volksmusikant nach seiner 2007 abgesagten Tournee und vor der gestrigen Niederlage vor dem Kölner Landgericht auf den Markt gebracht. Der Song könnte Heinos musikalischer Beitrag zum Prozess sein, mit dem der Veranstalter Kult Musik fast 3,5 Mio. Euro für eine geplatzte Konzertreise erstreiten wollte. „Nur wer kämpft, kann auch gewinnen“, heißt eine Liedzeile.

Doch wer kämpft, kann auch verlieren, weiß der Sänger jetzt. Kult Musik, deren Mitgesellschafter Heino ist, kriegt keinen Cent, urteilten die Richter erbarmungslos. Der Sänger hat vor Abschluss der Konzertausfallversicherung bei den Gesundheitsfragen gemogelt. So etwas mögen nicht nur Versicherer nicht, auch Richter haben etwas dagegen. Heino konnte die Konzertreise unter anderem wegen einer Tinnitus-Erkrankung nicht antreten, die er nach Auffassung der Richter schon vorher hatte und hätte angeben müssen.

Noch ist ungewiss, ob der Volksmusikant in Berufung geht. Heino-Hasser dürften sich weitere Auftritte vor Gericht unbedingt wünschen. „Ich war nie im Leben krank“, hatte Heino den Richtern allen Ernstes gesagt. Warum er dann in zwei Jahren 120-mal beim Arzt war und sich 600 Schlaftabletten verschreiben ließ, wollten die wissen. Zumindest für die verschreibungspflichtigen Pillen hatte Heino eine Erklärung: Die waren für Hannelore und für Kollegen. Die Katja hat aber keine bekommen, die hatte was anderes im Blut: Wodka.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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