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Zoff mit dem Boss

Posted By Friederike Krieger On 5. Januar 2010 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Auch für Gutverdienende kann eine Arbeitsrechtsschutzversicherung sinnvollsein

VON Friederike Krieger

Streit mit dem Arbeitgeber um eine ungerechtfertigte Kündigung oder eine Gehaltskürzung – das ist kein Szenario, das nur schlecht qualifizierte Arbeitnehmer betrifft. Wegen der Finanzkrise zoffen sich auch immer mehr Besserverdienende mit ihren Bossen. Das zeigt ein Blick in die Schadensstatistik des Rechtsschutzversicherers Arag: Betrug die durchschnittliche Schadenssumme pro Fall im Jahr 2008 noch 600 Eurobis 700 Euro, belief sie sich 2009 auf rund 1000 Euro.

„Die Streitwerte steigen an, weil immer mehr besser qualifizierte und leitende Angestellte von Kündigungen betroffen sind und vor Gericht ziehen“, erklärt ein Arag-Sprecher. Da die Gehälter der Kläger höher sind, klettern auch die Kosten für Gericht und Anwalt.

„Ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Streit für leitende Angestellte recht teuer werden“, so der Sprecher. Während bei herkömmlichen Gerichtsprozessen die unterliegende Partei sämtliche Kosten des Verfahrens trägt, muss bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen jede Partei ihre Ausgaben selbst bestreiten. Ein leitender Angestellter mit einem Jahresgehalt von 150 000 Euro, der sich mit seinem Arbeitgeber um die letzten drei Monatsgehälter streitet, muss mit Prozesskosten von rund 4300 Euro rechnen – falls es ihm gelingt, in der ersten Instanz einen Vergleich zu erzielen.

Die hohen Schäden wirken sich auf die Preise für die Policen aus. Die Wirtschaftsprüfer der Finanzaufsicht, die den Rechtsschutzversicherern jedes Jahr Empfehlungen für Prämiensenkungen oder -erhöhungen geben, rieten 2009, die Preise in der Rechtsschutzversicherung um durchschnittlich 7,5 Prozent anzuheben.

„Rechtsschutzversicherungen für Führungskräfte sind wegen der hohen Schadensquoten relativ teuer geworden“, kritisiert Gerhard Kronisch, Geschäftsführer des Verbands angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA). Mit 27 000 Mitgliedern ist der VAA der größte Führungskräfteverband Deutschlands. Führungskräfte, die vor einigen Jahren eine Versicherung abgeschlossen haben, zahlten zum Teil noch eine Jahresprämie von 150 Euro. Heute verlangten die Versicherer zum Teil das Doppelte.

Auch der VAA bietet seinen Mitgliedern Hilfe bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten an und beschäftigt dazu eigene Anwälte. Mit der Mitgliedschaft im Verband seien die Manager besser beraten als mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung, glaubt Kronisch. „Der Versicherer leistet oft nur im Schadensfall“, erklärt Kronisch. „Wir bieten unseren Mitgliedern auch rechtliche Beratung, bevor Probleme auftreten.“ Die Führungskräfte könnten auch einen neuen Dienstvertrag von den Anwälten auf mögliche Pferdefüße prüfen lassen.

„Für Manager ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung äußerst wichtig“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Das gelte vor allem für die höchste Führungsebene, also für Vorstände einer Aktiengesellschaft und Geschäftsführer einer GmbH. Diese sogenannten Organvertreter haben keine normalen Arbeitsverträge, sondern Dienstverträge. Bei Streitigkeiten sind nicht die Arbeitsgerichte, sondern Zivilgerichte zuständig. Sie verlangen höhere Gebühren, was die Prozesskosten zusätzlich in die Höhe treibt. Normale Rechtsschutzversicherungen leisten bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen von Organvertretern nicht.

Wann ein Manager als Organvertreter gilt, ist allerdings strittig. „Fraglich ist zum Beispiel, ob schon eine Führungskraft mit Prokura oder ein angestellter Geschäftsführer ein Organvertreter ist“, sagt Rudnik. Er rät Managern, sich mit ihren Versicherern in Verbindung zu setzen und nachzufragen, ob die normale Rechtsschutzversicherung im Streitfall greifen würde. „Wenn das nicht der Fall ist, müssen die Manager Spezialversicherungen abschließen“, sagt er.

Der Anbieter Roland hat solch ein Rechtsschutzpaket für Manager im Programm. Die Versicherung leistet bei Streitigkeiten rund um den Anstellungsvertrag und übernimmt die Anwaltskosten, wenn der Arbeitgeber der Führungskraft Vermögensschäden anlasten will. Auch ein Strafrechtsschutz ist mit im Programm. Der greift, wenn dem Manager strafrechtliche Vergehen, zum Beispiel die illegale Entsorgung von Altlasten, vorgeworfen werden. „Die Nachfrage nach den Policen ist stark angestiegen“, sagt eine Roland-Sprecherin. 2009 verkaufte Roland 12,6 Prozent mehr Strafrechtsschutzdeckungen und 7,6 Prozent mehr Anstellungsrechtsschutzpolicen.

Billig sind die Verträge nicht. Für ein Vorstandsmitglied beläuft sich der jährliche Nettobeitrag bei einer Deckungssumme von 300 000 Euro auf rund 700 Euro für den Anstellungsvertragsrechtsschutz. Der Vermögensschadens- und Strafrechtsschutz kostet 740 Euro beziehungsweise 690 Euro pro Jahr.

Kronisch vom VAA hält von den Spezialversicherungen nicht viel. „Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder brauchen solch eine Absicherung nicht“, sagt er. Streitigkeiten regele man auf dieser Ebene meist ohne Gericht.

Quelle: Financial Times Deutschland


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