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Einigung ohne Richter

Posted By Friederike Krieger On 2. Februar 2010 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Viele Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten für eineaußergerichtliche Streitschlichtung

Von Friederike Krieger

Die Mitarbeiterin schäumt: Vor ihrer Babypause hatte sie immer frei arbeiten können, jetzt kontrolliert die Chefin sie auf Schritt und Tritt. Die Frau fühlt sich diskriminiert und will klagen. Doch ihr Rechtsschutzversicherer DAS empfiehlt ihr, auf den Gang vors Gericht zu verzichten – und schlägt eine Mediation vor.

Bei dieser außergerichtlichen Streitschlichtung setzen sich die Parteien an einen Tisch und versuchen, unter Anleitung eines ausgebildeten Streitschlichters eine Lösung für ihre Probleme zu finden. Im konkreten Fall mit Erfolg: Chefin und Mitarbeiterin willigen ein. Im Gespräch stellt sich heraus, dass die Chefin der Mitarbeiterin nach wie vor vertraute. Die Vorgesetzte hatte sie nur unterstützen wollen, damit sie nach der Auszeit wieder in den Arbeitsalltag hineinfindet. „Wie bei so vielen Streitigkeiten gab es hier nur ein Kommunikationsproblem“, sagt Christine Lewetz, Leiterin des Leistungsmanagements bei DAS.

Etliche Rechtsschutzversicherer übernehmen für ihre Kunden die Kosten einer Mediation. DAS finanziert seit 2007 die außergerichtliche Streitschlichtung. „Viele Kunden waren mit den Ergebnissen ihrer Prozesse nicht zufrieden“, sagt Lewetz. Auch wenn sie die Klage gewonnen hatten, führte das nicht zum ersehnten Frieden mit dem Gegner. „Wir wollten unseren Kunden daher eine andere Möglichkeit als die der Gerichtsentscheidung bieten“, sagt sie.

Mehrere Tausend Mal haben DAS-Kunden schon eine Mediation in Anspruch genommen. Zwei von drei Fällen konnten dadurch beigelegt werden. Besonders erfolgreich war die Mediation bei Mietrechtsfällen, Nachbarschaftsstreitigkeiten und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.

„Die mit Mediation erarbeiteten Lösungen halten meist dauerhaft“, sagt Lewetz. Vor allem beim Nachbarschaftsstreit seien sie Gerichtsurteilen überlegen. Denn diese Auseinandersetzungen eskalieren schnell: Erst stört das Klavier spielende Nachbarskind, dann herüberwehendes Laub, schließlich der Fußball, der im falschen Garten gelandet ist. Ein Gerichtsurteil stellt die Parteien meist nur kurzfristig zufrieden, der Streit entbrennt rasch von Neuem. „Lösungen im Rahmen der Mediation erarbeiten die Parteien selbst“, sagt Lewetz. „Sie fangen wieder an, miteinander zu reden und sich zu vertrauen. Blockadehaltungen werden gelöst.“

Das nützt auch dem Versicherer: Er muss keine kostspieligen Folgeprozesse finanzieren. Mediation biete sich aber nicht in jedem Fall an, sagt Lewetz. „Wenn jemand eine rechtliche Entscheidung anstrebt und etwa einen Präzedenzfall schaffen will, ist diese Form der Konfliktlösung nicht geeignet.“

Auch der Rechtsschutzversicherer Roland will mit Mediation bei den Versicherten punkten. „Die Kunden können sie auch in sonst nicht versicherten Rechtsgebieten in Anspruch nehmen“, sagt der Vorstandsvorsitzende Gerhard Horrion. Dazu zählen etwa Scheidungs- und Erbstreitigkeiten. Ein komplexer Scheidungsprozess, in dem es um das Sorgerecht für die Kinder und das Auseinanderdividieren der gemeinsamen Besitztümer wie Haus und Altersvorsorgeverträge gehe, könne sich gut bis zu sieben Jahre hinziehen und bis zu 30 000 Euro kosten. „Das ist eine emotionale und finanzielle Tortur“, sagt Horrion. Mithilfe der Mediation lassen sich Scheidungsstreitigkeiten in weniger als einem Jahr lösen. Kostenpunkt: 4000 Euro für den Mediator.

Als Streitschlichter kommen Juristen mit einer psychologischen Zusatzausbildung infrage sowie Psychologen oder Pädagogen mit einer juristischen Fortbildung. Die zwölf Mediatoren von DAS sind Juristen. Gemeinsam mit einem Netzwerk aus externen Streitschlichtern betreuen sie die Kunden. Die Mediatoren von Roland beraten dagegen die Kunden nicht selbst, sondern beurteilen ausschließlich die Qualität externer Streitschlichter. „Mediatoren aus dem eigenen Haus werden von der Gegenseite als zu parteiisch empfunden“, sagt Horrion. Er lehnt Juristen als Mediatoren ab: Sie lernten nur zu streiten, nicht zu versöhnen.

„In einigen Bereichen wie dem Arbeitsrecht ist die Mediation sicherlich sinnvoller als eine Klage“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Wenn es mit der Einigung nicht klappt, könnten die Streithähne immer noch vor Gericht ziehen. Doch längst nicht alle Rechtsschutzversicherer haben Mediation im Programm. „Gerade mal die Hälfte der Gesellschaften in Deutschland bieten diese Art der Konfliktlösung an“, kritisiert er.

Quelle: Financial Times Deutschland


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