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Deutsche Sonderwege bei D&O

Posted By Anja Krüger On 3. März 2010 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Berufshaftpflicht für Manager sieht nur hier Selbstbehalt vor

Deutsche Unternehmen melden teure Fehler ihrer Führungskräfte weitaus häufiger dem Berufshaftpflichtversicherer der Manager als französische und britische. Und damit nicht genug: Vorstände von Aktiengesellschaften müssen in Deutschland im Gegensatz zu ihren europäischen Kollegen einen erheblichen Teil selbst zahlen, wenn der Versicherer einen Schaden reguliert. „So etwas gibt es in keinem anderen Land“, sagt Bijan Daftari vom US-amerikanischen Versicherer Chubb.

Immer mehr Unternehmen schützen ihre Führungskräfte mit einer Directors and Officers (D&O)-Police gegen Haftungsansprüche, die nach einer falschen Entscheidung an sie gestellt werden können. Damit wollen Firmen verhindern, dass Manager bei Entscheidung zaudern, weil sie um ihr Privatvermögen bangen. Die Police schließt in der Regel die Firma ab, sie zahlt auch die Prämie. Die Verträge sind aus den USA über Großbritannien und die Schweiz nach Europa gekommen.

In Deutschland hat die Finanzaufsicht die Policen lange nicht zugelassen, weil sie als sittenwidrig galten. Erst in den 80-er Jahren wurden die ersten Angebote genehmigt. Die Verträge sind noch immer umstritten. Das zeigt auch die Entscheidung des Bundestags, der 2009 eine zwingende Eigenbeteiligung für Vorstände von Aktiengesellschaften bei D&O-Schäden eingeführt hat. Im Ernstfall müssen Manager zehn Prozent des Schadens bis zum 1,5-fachen ihres Jahresgehalts zahlen. Dagegen können sie sich wiederum versichern – aber auf eigene Kosten.

Das ist nicht die einzige Besonderheit. „In Deutschland wurden die Verträge von Anfang an mit der sogenannten Innendeckung verkauft“, erläutert Daftari. Das bedeutet, dass Unternehmen Geld von der Versicherung bekommen, wenn der eigene Manager einen Schaden verursacht hat. In der europäischen Nachbarschaft war das lange nicht möglich. „Mittlerweile ist die Innendeckung aber in allen europäischen Märkten verbreitet“, sagt er.

Doch dort machen wenig Firmen von dieser Möglichkeit Gebrauch. „In keinem anderen Land werden so viele Ansprüche des Unternehmens gegen die eigene Unternehmensführung geltend gemacht wie in Deutschland“, sagt Hermann Mitterlechner, D&O-Experte beim Großmakler Marsh. In Großbritannien kommt das kaum vor. Dort stellen vor allem Dritte wie Investoren oder staatliche Stellen Ansprüche. In Frankreich müssen Großkonzerne damit rechnen, dass Anleger Geld verlangen, Mittelständler sind vor allem bei einer Insolvenz von einer Haftung bedroht. „Dass sich das Management untereinander verklagt, ist dort eher selten“, berichtet er. Um so häufiger geschieht das hierzulande. „Die von außen gestellten Ansprüche kommen in Deutschland vor allem von Insolvenzverwaltern“, sagt er.

Eines allerdings ist überall in Europa gleich: Die D&O-Branche ist verschwiegen, Zahlen zu Einnahmen und Schäden gibt sie nicht preis.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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