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Sanierung statt Scheck

Posted By On 28. Mai 2010 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Viele Versicherer zahlen nach Überflutungsschäden nicht nur, sie organisierenauch Reparaturen

Von Anja Krüger

Noch ist nicht absehbar, welche Schäden das Hochwasser an der Oder angerichtet hat. Betroffene sollten in jedem Fall Schäden schnell ihrem Versicherer melden. Damit ersparen sie sich eine Menge Ärger und Nerven. Denn viele Gesellschaften zahlen nicht nur für den durch Flut oder starken Regen entstandenen Schaden, sie organisieren auch erforderliche Sanierungsarbeiten. Voraussetzung für die Schadenregulierung durch den Versicherer ist jedoch, dass der Kunde in seiner Hausrats- oder Gebäudepolice den Zusatzbaustein Elementargefahrenschutz hat.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verfügt heute jede vierte Wohngebäude-Police über einen Elementarschadenschutz. Umgekehrt heißt das aber: Bei 75 Prozent der Haushalte mit einer Hausrats- oder Gebäudepolice fehlt ein solcher Zusatz. Ist der Zusatzschutz vorhanden, zahlt der Versicherer bei Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder starken Regen.

Im Hochwassergebiet im Osten Deutschlands verfügen überdurchschnittlich viele Kunden über den Elementargefahrenschutz, denn noch in der DDR abgeschlossene Policen haben ihn automatisch. Allerdings: Kunden in Gefahrengebieten und mit Vorschäden haben oft große Schwierigkeiten, eine Deckung zu bekommen, oder müssen sehr viel dafür zahlen. Denn die Versicherer scheuen sich, diese Risiken zu übernehmen.

Und die können erheblich sein. Bei einem Wohngebäude kommen bei guter Ausstattung mit hochwertigen Böden, Tapeten und festem Inventar schnell Schäden in Höhe von mehreren 10 000 Euro zusammen. Meldet das Flutopfer den Vorfall, bieten Gesellschaften wie Allianz, Axa oder die öffentlichen Versicherer Hilfe von Handwerkern an. Öffentliche Versicherer – dazu gehören die Sparkassen Versicherung, die VGH und die Provinzial-Gesellschaften – haben in vielen Regionen einen Marktanteil von weit über 50 Prozent. „Alle bieten bei einem Überflutungsschaden die Dienste von Sanierungsfirmen an“, sagt Ralf Meyer vom Verband der öffentlichen Versicherer. Darüber hinaus gibt es einige Gesellschaften, die als Pilotprojekt auch bei anderen Schäden Handwerker zur Verfügung stellen. Ab dem kommenden Jahr wollen alle Öffentlichen diesen Service anbieten.

Solche Dienste können Kunden in Anspruch nehmen, ohne dafür einen speziellen Tarif abgeschlossen zu haben. Bei Überflutungen entscheidend ist der Zusatzbaustein Elementarschutz. Die Versicherer arbeiten mit Netzwerken zusammen, über die sie schnell Zugriff auf verschiedene Dienstleistungen haben. Und: Der Kunde hat einen direkten Ansprechpartner. „Die Handwerker, mit denen wir zusammenarbeiten, sind alle qualitätsgeprüft“, sagt eine Axa-Sprecherin. Für die Versicherer ist der Handwerkerservice attraktiv, weil für sie damit die Schadenregulierung billiger wird. „Wir schließen Rahmenverträge mit den Handwerkern und können so die Kosten senken“, sagt die Sprecherin.

Auch der Handwerkerdienst der Allianz übernimmt auf Wunsch die erforderlichen Reparaturarbeiten, wie bei der Axa muss der Kunde nichts vorfinanzieren. „Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Allianz“, sagt Thomas Pleines, Vorstandsvorsitzender der Allianz-Versicherungs-AG. Grundsätzlich gilt: Kunden sollten entstandene Schäden gut dokumentieren. Die Allianz rät Geschädigten, bei Überflutung die erreichten Wasserstände zu markieren. Zerstörte oder beschädigte Gegenstände sollten Kunden erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgen. Möglicherweise gibt es Meinungsverschiedenheiten, wie der Schaden zu bewerten ist.

Wird das Auto durch eine Überflutung beschädigt, kommt dafür die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung auf. Sie übernimmt die Kosten zum Wiederbeschaffungswert. „Die Schadenfreiheitsklasse des Kunden bleibt erhalten“, erklärt eine Sprecherin des GDV. Kunden müssen nach der Regulierung also im Gegensatz zu anderen Schäden etwa durch selbst verschuldete Unfälle keine höheren Prämien fürchten. Einen Überflutungsschaden könne man durch das eigene Verhalten nicht beeinflussen, so die Begründung.

Quelle: Financial Times Deutschland


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