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Bei Geldmangel zahlt die Versicherung

Posted By Anne-Christin Gröger On 20. Juli 2010 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Banken bieten Restschuldpolicen zusammen mit dem Kredit an. Solche Verträgegibt es auch direkt bei der Assekuranz

Wer einen Kredit für den Kauf oder den Bau einer Immobilie aufnimmt, legt sich oft über viele Jahre finanziell fest. Viele Bauherren plagt daher die Angst, krank zu werden oder den Arbeitsplatz zu verlieren. Denn wenn das Familieneinkommen nicht mehr ausreicht, um die Raten zu bedienen, ist es schnell vorbei mit dem Traum vom eigenen Haus. Der schlimmste Fall wäre, wenn der Hauptverdiener stirbt. Dann blieben Partner und Kinder mit einem Berg von Schulden zurück.

Banken bieten daher neben dem Kredit auch eine Restschuldversicherung an. Sie dient den Geldhäusern als Sicherheit und soll einspringen, wenn der Kunde die Raten nicht mehr bedienen kann. Was viele Kunden jedoch nicht wissen: Sie müssen die Restschuldpolicen nicht unbedingt über die Bank abschließen, auch wenn viele Geldhäuser das beim Abschluss des Kredits suggerieren. Die Verträge gibt es auch direkt beim Versicherer, und deren Angebote sind oft günstiger als die der Konkurrenz.

Für die Assekuranz zählen Restschuldversicherungen quasi zum Kerngeschäft. Denn die Verträge funktionieren im Grunde wie eine Risikolebenspolice. Diese dient der Absicherung von Familienangehörigen und zahlt ausschließlich im Todesfall. Überlebt der Versicherte die Laufzeit, bekommt er kein Geld ausgezahlt.

Bei der Restschuldpolice ist es ähnlich: Das Versicherungsunternehmen übernimmt den laufenden Kredit und zahlt je nach Vertragsgestaltung entweder in Raten oder einmalig in einer Summe. Anders als bei klassischen Risikolebensversicherungen ersetzt der Anbieter die komplette Restschuld nicht nur im Todesfall, sondern auch, wenn der Versicherte arbeitsunfähig wird oder seinen Job verliert. „Kann der Kreditnehmer nicht mehr arbeiten, zahlt der Anbieter zur Überbrückung die Kreditraten – allerdings maximal bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit offiziell feststeht“, sagt ein Sprecher der Kreissparkasse Köln. Bei Arbeitslosigkeit erhält der Versicherte oft nur eine Zahlung für zwölf Monate.

Die Prämien bei Banken wie Versicherern richten sich nach Alter und Geschlecht des Kreditnehmers sowie der Laufzeit des Darlehens. Darüber hinaus gibt es aber große Unterschiede. Schließen Kreditnehmer den Vertrag bei der Bank ab, müssen sie sich nur einer eingeschränkten Risikoprüfung unterziehen, bei der Assekuranz hingegen sehr genaue Angaben zur Gesundheit machen.

Während Banken zudem meist auch das Risiko der Arbeitslosigkeit mit abdecken, ist dies bei den Versicherungen seltener der Fall. Denn die Berechnung für den Einzelnen ist teuer, zudem lässt sich die Eintrittswahrscheinlichkeit schwer abschätzen. Die finanzielle Situation des Arbeitgebers und die allgemeine Wirtschaftslage spielen ebenso eine Rolle wie die Frage, ob der Mitarbeiter vielleicht seine Entlassung provoziert.

Dafür punktet die Assekuranz bei den Konditionen. Gesunde Kunden bekommen häufig die Policen zu einem günstigeren Preis, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie rät dazu, den Schutz nicht gemeinsam mit dem Darlehen abzuschließen. „Es ist besser, sich eigene Angebote bei den Versicherern einzuholen“, rät Weidenbach.

Dennoch gibt es auch unter den Versicherungen erhebliche Preisunterschiede, wie die Stiftung Warentest festgestellt hat. Ein 35-jähriger Nichtraucher, der einen Kredit von 100 000 Euro absichern will, zahlt je nach Anbieter zwischen 770 Euro und 2400 Euro pro Jahr. Für Männer sind die Prämien aufgrund der geringeren Lebenserwartung höher als für Frauen.

Die Beiträge können jedoch jährlich abnehmen. „Da die Höhe des Kredits mit der Zeit sinkt, können Kunden den Schutz an den Tilgungsplan anpassen“, sagt Silke Barth von Cosmosdirekt. „Diese Verträge decken den Kredit genau ab.“ Als Variante bieten die Versicherer Policen mit linear fallendem Deckungsschutz. Dabei sinkt die Leistung jährlich um einen konstanten Betrag. Bei den Verträgen ist aber Vorsicht geboten, denn die Restschuld fällt bei üblichen Krediten nicht in der gleichen Höhe wie die Deckung. Kunden sollten darauf achten, genug Eigenmittel zur Verfügung zu haben, um eine mögliche Deckungslücke zu schließen, raten Verbraucherschützer.

Erwirtschaften die Versicherer Überschüsse aus den Beiträgen, müssen sie ihre Kunden daran beteiligen. Das passiert entweder über die Verrechnung mit den Prämien, wodurch die Beiträge geringer ausfallen, oder über einen Todesfallbonus. Dabei setzt sich häufig die vereinbarte Leistung im Todesfall aus der garantierten Versicherungssumme und dem Bonus zusammen. Hier können Deckungslücken entstehen, warnen Verbraucherschützer. Barth rät, einen Vertrag abzuschließen, bei dem Überschüsse auf die Beiträge angerechnet werden. „Bei dieser Variante ist die Summe, die der Versicherer im Ernstfall zahlt, von vornherein garantiert“, sagt sie.

Verbraucherschützer halten Restschuldversicherungen aber nur bei teuren Anschaffungen für sinnvoll, etwa für den Kauf einer Immobilie. „Für einen Kleinkredit bis zu 10 000 Euro lohnt sich der Abschluss nicht“, sagt Weidenbach.

Anne-Christin Gröger

Quelle: Financial Times Deutschland


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