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Geschädigte haben Anspruch auf Schadensersatz

Posted By Anja Krüger On 26. Juli 2010 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Veranstalter sind haftpflichtversichert

Auf den Veranstalter der Loveparade, die Lopavent GmbH, kommen hohe Schadensersatzforderungen zu. Bei Großereignissen wie der Technoparade ist es üblich, dass sich die Organisatoren mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung gegen Schadensersatzansprüche von Teilnehmern absichern. Wer die Veranstaltung in Duisburg versichert hat, war zunächst unklar.

Die Loveparade vor zwei Jahren in Dortmund, vor drei Jahren in Essen und vor vier Jahren in Berlin hatten die Veranstalter über den Berliner Versicherungsmakler Schwandt versichert, der das Ereignis auf seiner Referenzliste führt. Er betreut auch Paraden zum Christopher-Street-Day und andere Großereignisse. Der Makler vermittelt Geschäft unter anderem für die Versicherer Axa, R+V und Gothaer.

Verletzte Teilnehmer haben Anspruch auf Schmerzensgeld. „Dabei wird auch die psychische Beeinträchtigung durch die traumatisierende Wirkung des Ereignisses eine Rolle spielen“, sagte Georg Bräuchle vom Versicherungsmakler Marsh, der im Eventgeschäft arbeitet. Hinzu kommen Behandlungskosten. Die Hinterbliebenen der getöteten Teilnehmer haben ebenfalls Anspruch auf Schmerzensgeld, Unterhaltspflichtige auf eine angemessene Versorgung.

„Der Veranstalter muss haften, wenn er seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat“, so Bräuchle. Der Veranstalter müsse dafür sorgen, dass Zugang und Verlassen des Events sicher möglich seien. Er müsse darauf vorbereitet sein, dass mehr Gäste als erwartet kommen, und Maßnahmen ergreifen, um zum Beispiel eine Massenpanik zu verhindern. Er dürfe sich nicht einfach auf die Polizei verlassen.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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