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Versicherer uneins über BaFin-Regeln zu Provisionen

Posted By Herbert Fromme On 15. Dezember 2010 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Axa gegen Obergrenze von neun Monatsbeiträgen

Herbert Fromme , Köln

Die Axa hat sich gegen die von der BaFin festgesetzten Obergrenze für Provisionszahlungen an Vertriebe in der privaten Krankenversicherung (PKV) gewandt. „Es gibt überhaupt keinerlei rechtliche Handhabe zu sagen, wenn man mehr als neun Monatsbeiträge bezahlt, wäre das rechtlich nicht in Ordnung“, sagte Thomas Michels, Chef der Axa Krankenversicherung.

Michels reagierte auf ein Rundschreiben der Aufsicht, die bei Provisionen von mehr als acht oder neun Monatsbeiträgen künftig prüfen will, ob die Belange der Versicherten gewahrt bleiben. „Es gibt keine rechtliche Vorschrift, wie hoch eine Provision sein darf“, sagte eine BaFin-Sprecherin. „Wir können aber Missstände im Einzelfall abstellen.“ Es könne höchstens darum gehen, welche Abschlusskosten ein Versicherer in Tarife einkalkuliere, sagte indes Michels. Wenn er darüber hinaus aus Mitteln der Eigner Geld für den Vertrieb drauflege, sei das seine Sache. Wenn es eine Höchstgrenze für einkalkulierte Provisionen gebe, müsse sie bei elf bis zwölf Monatsbeiträgen liegen.

Michels Einwand stieß auf wenig Verständnis bei anderen Gesellschaften. „Wir sind froh, dass das Problem einer Deckelung überhaupt angepackt wird“, sagte ein Manager. In der privaten Krankenversicherung herrscht ein hoher Abwerbedruck: Große Vertriebe verlangen 14 Monatsbeiträge Provision und mehr. Zudem werben sie regelmäßig Kunden nach ein bis zwei Jahren wieder ab und vermitteln sie an neue Versicherer. Führende Branchenvertreter hatten die BaFin gebeten, dieses Gebaren abzustellen.

Quelle: Financial Times Deutschland


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