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Wenn das Auto in den Fluten versinkt

Posted By Friederike Krieger On 11. Januar 2011 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Hochwasser kann gravierende Schäden an Gebäuden, Hausrat und Autos anrichten.Die Versicherung zahlt nicht in jedem Fall

Friederike Krieger

Autofahrer sollten Warnhinweise zum Hochwasser ernst nehmen, wenn sie ihren Wagen parken. Sonst riskieren sie ihren Versicherungsschutz, warnt der Versicherer R+V. Eine Warnung, die gerade noch zur rechten Zeit kommen könnte.

Das Tauwetter hat zahlreiche Flüsse wie Rhein, Ruhr und Mosel über die Ufer treten lassen. Überschwemmungsschäden an Autos übernimmt zwar die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Das gilt allerdings nur, wenn der Autofahrer nicht grob fahrlässig handelt. „Die Versicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn das Wasser zum Auto kommt. Der umgekehrte Fall, nämlich wenn das Auto zum Wasser kommt, ist nicht abgedeckt“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte der R+V Versicherung. Autofahrer sollten daher schon bei der ersten behördlichen Hochwasserwarnung ihr Fahrzeug aus gefährdeten Gebieten herausfahren. Und Spritztouren durch überflutete Straßen vermeiden, denn auch mit so einer Aktion gerät der Versicherungsschutz in Gefahr. „Autos sind nicht wassertauglich, auch wenn man das in Kinofilmen immer wieder sieht“, sagt Walter.

„Abhängig vom Grad des Verschuldens kann der Versicherer eine Eigenbeteiligung verlangen“, sagt auch Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. So kann es passieren, dass die Gesellschaft nur 40 Prozent der Kosten für die Reparatur am Auto übernimmt, wenn der Fahrer allzu leichtsinnig geparkt hat oder durch überflutete Straßen gefahren ist.

Das Hochwasser hat nicht nur Autos in Mitleidenschaft gezogen. Auch viele Wohngebäude wurden überflutet. „Wir hatten in diesem Winter überproportional viel Schnee, was zu unglaublich viel Schmelzwasser geführt hat“, sagt Dieter Lawnik, der beim Versicherer Ergo die Schadenregulierung für den Bereich West leitet. Das Ausmaß der Schäden sei noch nicht abschätzbar.

Bei Schäden an Haus oder Mobiliar zahlt die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Betroffenen eine Elementar-Zusatzdeckung abgeschlossen haben. Wer in den neuen Bundesländern noch über eine Haushaltsversicherung aus DDR-Zeiten verfügt, hat diesen Schutz automatisch. In Baden-Württemberg war es bis 1994 Pflicht, Wohngebäude gegen Hochwasser zu versichern.

Weit verbreitet ist die zusätzliche Elementardeckung allerdings nicht. „Obwohl sich die Kosten für Hochwasserschäden schnell im fünfstelligen Bereich bewegen, haben sich nur rund 26 Prozent der Hauseigentümer für einen Elementarschutz des Gebäudes entschieden“, sagt Severin Moser, Vorstand der Allianz Deutschland. Beim Inventar seien es sogar nur 15 Prozent. Dieser Umstand ist aber nicht allein der Nachlässigkeit der Hausbesitzer geschuldet. „Elementardeckungen sind in hochwassergefährdeten Gebieten sehr schwer zu bekommen“, sagt Verbraucherschützerin Weidenbach.

Wer eine entsprechende Deckung hat, sollte Schäden möglichst frühzeitig melden und mit dem Versicherer Maßnahmen zur Schadenminderung wie das Aufstellen von Trocknungsgeräten absprechen. Ist die Gesellschaft nicht zu erreichen, weil der Wassereinbruch am Wochenende kam, sollte der Betroffene den Schaden mit Fotos oder durch Zeugen dokumentieren und versuchen, Folgeschäden zu vermeiden. „Der Schaden darf sich durch Nichtstun nicht vergrößern“, sagt Weidenbach. Keine Sorgen machen muss sich, wer seinen Versicherungsschein in den Fluten verloren hat: „Die Daten hat der Versicherer im Computer erfasst“, sagt Lawnik von der Ergo.

Quelle: Financial Times Deutschland


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