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Bei Scheidung Schlichtung

Posted By Anja Krüger On 19. Januar 2011 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Viele Rechtsschutzversicherer zahlen eine Mediation auch in nichtversicherten Fällen

Die Bundesregierung will Rechtssicherheit für außergerichtliche Schlichtungen schaffen und damit den sogenannten Mediationsverfahren zum Durchbruch verhelfen. Die meisten Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten für diese Art der Konfliktlösung, allerdings nur bei neueren Policen. Viele Anbieter finanzieren die Schlichtung auch in Rechtsgebieten, die nicht versichert sind – etwa bei Familienstreitigkeiten.

„Kunden sollten prüfen, ob ihr Vertrag die Mediation vorsieht“, sagt Hans-Ludger Sandkühler vom Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler (BMVF). Ist das nicht der Fall, kann sich ein Neuabschluss lohnen. Aufgrund des harten Wettbewerbs in der Sparte sind neue Policen möglicherweise sogar preiswerter als alte.

Bei einer Mediation versucht ein neutraler Dritter, zwischen zwei Parteien zu vermitteln. Einigen die beiden Seiten sich nicht, steht ihnen der Rechtsweg weiterhin offen. „Bislang gibt es noch keine gesetzliche Regelung dazu, auch deshalb hat die Mediation in Deutschland noch nicht Fuß gefasst“, sagt Rainer Tögel, Vorstandschef des Rechtsschutzmarktführers DAS, der zur Ergo-Gruppe gehört. Jetzt hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der etwa das Zeugnisverweigerungsrecht für den Mediator regelt. „Das Verfahren eignet sich nicht nur für kleinere Konflikte wie Nachbarschaftsstreit, sondern auch für Streit über Kapitalanlagen oder Arzthaftungsfragen“, sagt Tögel.

Auch bei Familienangelegenheiten sei Mediation eine interessante Alternative. Der Vorteil für Kunden: Versicherer finanzieren Scheidungen oder Unterhaltsprozesse nicht – mit Ausnahme der Arag, die hierfür spezielle Policen anbietet. Aber die Kosten für eine Mediation bei oder nach einer Trennung übernehmen viele.

DAS bietet Kunden unter anderem Mediatoren aus dem eigenen Haus an. Andere wie die Arag arbeiten nur mit externen Schlichtern zusammen. „Wir glauben, die Einigungschancen sind für beide Seiten besser, wenn der Schlichter wirklich unabhängig ist“, sagt ein Arag-Sprecher.

Anwälte warnen davor, dass Nutzer einer Mediation auf Rechte verzichten, ohne es zu wissen. „Wenn es um nennenswerte Summen geht, sollten sich alle Beteiligten vor einer Mediation juristisch beraten lassen“, rät Monika Maria Risch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Die Mediation erfordert keine anwaltliche Begleitung der Partner“, ist dagegen DAS-Mann Tögel überzeugt.

Anwaltlicher Beistand im Mediationsverfahren sei nicht unüblich, heißt es beim Rechtsschutzversicherer Roland. „Dann allerdings ist zu empfehlen, dass beide Parteien einen Rechtsbeistand hinzuziehen“, sagt ein Sprecher. Die Kosten dafür übernimmt der Versicherer aber nur, wenn sich der Konflikt in einem Rechtsgebiet abspielt, für das der Kunde Deckung hat – für die Scheidung oder einen Sorgerechtsstreit also nicht.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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