Abo

Qualitätsjournalismus kostet Geld. Mit Ihrem Abo sorgen Sie dafür, dass unsere Berichterstattung unabhängig bleibt.


Brüssel gewährt Versicherern Schonfrist bei Kapitalregeln

Posted By Herbert Fromme On 20. Januar 2011 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Starttermin 2013 bleibt // Nur Problemsparten bekommen Zeit

Peter Ehrlich, Brüssel,

und Herbert Fromme, Berlin

Die EU-Kommission will Versicherern Übergangsfristen gewähren, um die neuen Kapitalregeln Solvency II zu erfüllen. Ein gestern veröffentlichter Richtlinienentwurf sieht für bestimmte Sparten oder kleine Unternehmen Gnadenfristen zwischen drei und zehn Jahren vor. „Wir wollen vermeiden, dass Versicherungen Ende 2012 in Schwierigkeiten geraten“, hieß es in Kommissionskreisen.

Nach dem ursprünglichen Plan wäre Solvency II vollständig zum 1. Januar 2013 eingeführt worden. EU-Versicherungschef Karel van Hulle hatte aber bereits im November Übergangsfristen angekündigt. Die Kommission reagiert damit auf Bedenken der Versicherungswirtschaft, die auf Probleme für kleine Firmen hingewiesen hatte – und darauf, dass Banken für die Kapitalregeln nach Basel III ebenfalls Übergangsfristen bekommen. Die Richtlinie muss nun von Rat und Parlament gebilligt werden.

In der Kommission wird damit gerechnet, dass die Versicherer auf noch längere Fristen dringen. Einige hatten intern bis zu 25 Jahre vorgeschlagen. Ein Experte der deutschen Assekuranz sagte dagegen, die Übergangsfristen bedeuteten nicht, dass Solvency II über längere Zeit ausgesetzt werde. „Wenn eine Sparte in einem Land ein bestimmtes Problem hat, kann man dort etwas mehr Zeit lassen.“ Die zehn Jahre seien die absolute Obergrenze. „Das wird nur praktische Bedeutung haben, wenn es eine kleine, obskure Versicherungssparte gibt, die lange Zeit braucht zur Umstellung oder Abwicklung.“

Quelle: Financial Times Deutschland


Article printed from Versicherungsmonitor: https://versicherungsmonitor.de

URL to article: https://versicherungsmonitor.de/2011/01/20/brussel-gewahrt-versicherern-schonfrist-bei-kapitalregeln-2/