Abo

Qualitätsjournalismus kostet Geld. Mit Ihrem Abo sorgen Sie dafür, dass unsere Berichterstattung unabhängig bleibt.


Spitzenpersonal droht Deckungslücke

Posted By Anja Krüger On 20. Januar 2011 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Verjährungsfristen für Managerhaftpflichtversicherung steigt auf zehn Jahre -mit Folgen

Führungskräften droht ein gefährliches Loch im Deckungsumfang ihrer Managerhaftpflichtversicherung. Die Regierung hat die Verjährungsfristen für viele Entscheider von fünf auf zehn Jahre verlängert. Herkömmliche Berufshaftpflichtpolicen bieten maximal sechs Jahre Schutz.

Um vor allem Banken mehr Zeit für die juristische Aufarbeitung der Finanzkrise zu geben, hat die Bundesregierung kurz vor dem Jahreswechsel mit dem Restrukturierungsgesetz neue Verjährungsfristen festgesetzt. Das betrifft Geschäftsleiter, Aufsichts- und Verwaltungsorgane von Kreditinstituten sowie Vorstände und Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen. Die Neuerung gilt für alle Ansprüche, die bis zum 15. Dezember nicht verjährt waren.

„Mit den verlängerten Haftungsfristen ist das Risiko für Manager enorm gestiegen, persönlich zur Kasse gebeten zu werden“, sagt der Düsseldorfer Versicherungsmakler Michael Hendricks. Unternehmen haben jetzt viel mehr Zeit, tatsächliche oder vermeintliche Pflichtverletzungen zu entdecken und die Rolle von Vorständen und Aufsichtsräten bei Kartellabsprachen oder anderen Rechtsverstößen zu beleuchten.

Führungskräfte können sich gegen persönliche Haftungsansprüche mit der sogenannten Directors‘-and-Officers‘-Versicherung (D&O) schützen. In der Regel schließen Unternehmen die Verträge für ihre Topmanager ab. Der Versicherer leistet, wenn das Unternehmen selbst oder ein Dritter dem Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat eine Pflichtverletzung nachweisen kann und deshalb einen Schadenersatzanspruch stellt.

Die Regulierung der Schäden wird extrem schwierig, wenn der D&O-Versicherer gewechselt wurde. Dann wird die Frage der Nachhaftung aktuell. Ein 2008 verursachter Schaden wird möglicherweise erst 2015 entdeckt. Hat das Unternehmen 2009 den Versicherer gewechselt, ist der alte Versicherer bei einer Nachhaftungszeit von fünf Jahren außen vor – der Manager aber haftet. Bei einer Nachhaftungsfrist von zehn Jahren kann er den Versicherer in Anspruch nehmen.

Manche Versicherer wie Ergo bereiten die mögliche Verlängerung der Fristen zurzeit vor. Die für das Industriegeschäft zuständige Allianz-Tochter AGCS und Zurich ermöglichen sie bereits. „Wir bieten allen Kunden eine Verlängerung der Nachmeldefrist auf zehn Jahre an“, sagt Nicole Weyerstall, D&O-Expertin des Versicherers Zurich. Interessierte müssen allerdings selbst nachfragen, von sich aus geht der Versicherer nicht auf sie zu. Das ist auch bei der AGCS der Fall.

„Unternehmen handhaben die Frage der Nachhaftung unterschiedlich“, sagt Weyerstall. Manche haben nur für ein Jahr oder drei Jahre eine Nachmeldung vereinbart. Verlassen Führungskräfte ein Unternehmen, haben sie überhaupt keine Kontrolle mehr über Fristen. „Manager können eine persönliche Nachmeldefrist in den Vertrag aufnehmen lassen“, sagt Weyerstall. Damit sind sie auf der sicheren Seite.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


Article printed from Versicherungsmonitor: https://versicherungsmonitor.de

URL to article: https://versicherungsmonitor.de/2011/01/20/spitzenpersonal-droht-deckungslucke/