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Vom Kassen- zum Privatpatienten per Wahltarif

Posted By Anja Krüger On 23. März 2011 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Krankenkassen wollen mit speziellen Angeboten Gutverdiener an sich binden //Private Zusatzpolice interessante Alternative

Dem Chef des weltweit größten Rückversicherers Munich Re, Nikolaus von Bomhard, ist die Welt der Kassenpatienten nicht fremd. „Ich lebe in einer Mietwohnung und bin krankenversichert in der AOK, freilich ergänzt durch Zusatzversicherungen“, sagte er vor einiger Zeit in einem Gespräch mit dem Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger. Eine Konzernsprecherin will das nicht kommentieren. Kein Wunder. Zu von Bomhards Konzern gehört die Deutsche Krankenversicherung, die es wie alle privaten Anbieter darauf anlegt, den gesetzlichen Krankenkassen zahlungskräftige Kunden abzujagen.

Spitzenverdiener können zwar jederzeit zu einem privaten Anbieter wechseln, aber viele verzichten aus guten Gründen darauf. Bei einer Krankenkasse können Ehepartner und Kinder mitversichert werden, bei den Privaten nicht. Wer chronisch krank ist, bekommt oft gar keine bezahlbare Police. Und manche entscheiden sich wohl auch aus Überzeugung für eine gesetzliche Kasse. Damit sie nicht doch zu den Privaten überlaufen, versuchen die Kassen, gerade Besserverdienende mit speziellen Tarifen an sich zu binden.

Bei diesen Wahltarifen geht es vor allem um Fragen des Beitrags und der Zahlungsmodalitäten. Doch für Spitzenverdiener haben viele dieser Angebote eher symbolischen Charakter. Denn bei den diversen Selbstbehalts- und Beitragsrückerstattungstarifen geht es in der Regel um einige Hundert Euro, die sie im Jahr sparen. Dem gegenüber steht ein hoher bürokratischer Aufwand.

Verlockender scheint da der Kostenerstattungstarif zu sein, der Ende vergangenen Jahres als „Vorkasse“-Tarif in der politischen Diskussion für Wirbel sorgte. Der Clou: Kassenpatienten werden zu Privatpatienten. Weil Arzt oder Klinik eine Rechnung stellen und nicht die Chipkarte einlesen, hat der Kunde zumindest abrechnungstechnisch den Status eines Privatpatienten. „Beim Komfort wie der Terminvergabe oder den Wartezeiten in der Praxis hat der Versicherte mit dem Kostenerstattungstarif möglicherweise Vorteile“, sagt Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Das Geld für die Behandlung holen sich die Versicherten von der Kasse zurück, allerdings bekommen sie nicht alles. „Es handelt sich nur um eine Teilkostenerstattung“, sagt ein Sprecher der Barmer GEK. Denn die gesetzlich Versicherten mit Kostenerstattungstarif müssen die Gebührensätze für Privatpatienten zahlen. Das macht sie bei Ärzten so beliebt. Diese Sätze liegen deutlich über dem, was Mediziner von den Krankenkassen bekommen. Deshalb erstatten die Kassen auch nur den Teil zurück, den sie bezahlt hätten. Auf der Differenz bleibt der Kunde sitzen. Um die Lücke zwischen Kostenerstattung und Rechnung zu schließen, können Interessierte nach Angaben des Verbands der privaten Krankenversicherung eine Zusatzpolice abschließen.

Verbraucherschützer Vogel steht den Wahltarifen generell skeptisch gegenüber. Wenn sich Versicherte dafür entscheiden, sollten sie sich auf jeden Fall eingehend mit den Details befassen, rät er. Und sie sollten immer prüfen, ob der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung nicht sinnvoller ist als der Kassenwahltarif. Anders als bei den Kassenangeboten gibt es hier aber eine Gesundheitsprüfung.

Private Krankenzusatzpolicen sind umso günstiger, je jünger und gesünder der Kunde ist. Der private Versicherer kann den Vertrag nicht einfach beenden und den Kunden herauskomplimentieren. Das können aber die gesetzlichen Kassen mit den Wahltarifen. Die Techniker Krankenkasse hatte bis Ende vergangenen Jahres einen Wahltarif, mit dem Kunden in der Arztpraxis dieselben Leistungen wie Privatpatienten erstattet wurden. Er rechnete sich nicht, die Versicherten nahmen zu viele Leistungen in Anspruch. Deshalb hat die Kasse ihn auch für Bestandskunden geschlossen. Für diesen Tarif gibt es bislang keinen Nachfolger. Kunden, die weiter vom Arzt die Privatpatientenbehandlung wünschten, mussten eine private Zusatzpolice kaufen.

Das Angebot der einzelnen Kassen ist sehr unterschiedlich. Die Techniker wollte auch einen Kostenerstattungstarif für die stationäre Behandlung anbieten. „Das hat uns die Aufsicht nicht genehmigt“, sagt ein Sprecher. Für die Kasse ist das Bundesversicherungsamt zuständig, weil sie bundesweit tätig ist. Bei den Kassen, die einer regionalen Aufsicht unterliegen, ist das anders. Manager von Bomhard, so er denn noch bei der AOK ist, könnte einen Kostenerstattungstarif wählen. Denn die AOK Bayern bietet ihn sowohl für die ambulante als auch für stationäre oder die zahnärztliche Behandlung an.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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