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Bund vergrätzt Riester-Sparer

Posted By Redaktion On 12. April 2011 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Hunderttausende müssen staatliche Zulagen zurückgeben // Verbraucherschützererbost

 

Schwerer Imageschaden für die Riester-Rente: In rund 1,5 Millionen Fällen fordern die Behörden staatliche Zulagen für die private Altersversorgung zurück, weil Sparer die Förderung zu Unrecht erhielten. Einen entsprechenden Bericht des Bayerischen Rundfunks bestätigte eine Sprecherin der Zentralen Zulagenstelle, die die Riester-Förderung für den Bund abwickelt. Insgesamt gehe es um über 500 Mio. Euro Zulagen, die für die Jahre 2005 bis 2007 gezahlt worden seien.

Zulagen können aus drei Gründen zurückgefordert werden: wenn ein Sparer falsche Angaben gemacht hat, er wegen veränderter Lebensumstände keinen Anspruch auf staatliche Förderung mehr hat – oder seinen Riester-Vertrag vorzeitig gekündigt hat. Die nun bekannt gewordenen Fälle fielen bei einer Prüfung auf. „Die Rückforderungen entsprechen fünf Prozent der gesamten gezahlten Zulagen“, sagte die Sprecherin.

Offensichtlich merkten vielen Kunden gar nicht, dass sie ihr Anrecht auf Zulagen verloren. So erhält eine verheiratete Frau, die über ihren Mann einen Riester-Vertrag hat, die Zulagen, zahlt aber keine Beiträge. Bekommt die Frau aber ein Kind und wechselt in die gesetzliche Rentenversicherung, muss sie für die Riester-Rente einen Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr leisten – oder erhaltene Zulagen zurückzahlen.

Die Millionen-Rückforderungen liefern den Kritikern der nach Ex-Arbeitsminister Walter Riester (SPD) benannten Altersvorsorge neue Munition. Immer wieder war der privaten Zusatzrente vorgeworfen worden, zu bürokratisch und kompliziert zu sein. Seit 2002 haben über 14 Millionen Sparer einen Riester-Vertrag bei Versicherungen, Banken oder Investmentfonds abgeschlossen. Die staatlichen Zuschüsse summieren sich inzwischen auf über 8,5 Mrd. Euro.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) schob die Schuld auf die Sparer. Diese hätten in einem „weit überwiegenden“ Anteil der Fälle den Altersvorsorgevertrag vorzeitig gekündigt – und das Geld für etwas anderes ausgegeben, „etwa zum Erwerb eines Kfz oder für eine Urlaubsreise“, so das Ministerium. Die Rückforderung sei in diesem Fall „unausweichlich“. Die Zulagenstelle erklärte dagegen, bisher sei nicht klar, wie hoch der Anteil der vorzeitig gekündigten Verträge bei den Rückforderungen sei.

Harsche Kritik kam von Verbraucherschützern. „Wir raten deswegen nicht vom Abschluss eines Riester-Vertrags ab“, sagte Manfred Westphal, Experte für Finanzdienstleistungen beim Dachverband der Verbraucherzentralen. „Aber was jetzt passiert, bestätigt unsere vielfältige, langjährige Skepsis gegenüber der Komplexität der Riester-Rente.“ Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen sagte: „Angesichts bürokratischer Probleme, vielfach überteuerter Produkte und unzureichenden Beratungsleistungen muss man sich langsam fragen, ob das Modell Riester überhaupt noch funktioniert.“

Von den Verbraucherschützern bemängelt wird auch, dass es erst jetzt zu den Rückforderungen kommt. Ein Datenabgleich der verschiedenen Stellen macht es bereits seit Längerem möglich zu prüfen, ob Sparer Zulagen zu Unrecht kassieren.

Riester-Renten werden von Banken, Investmentgesellschaften und Versicherern verkauft. Die Zulagen fließen direkt auf die Riester-Konten der Sparer. Mit 1,84 Millionen Verträgen Ende 2010 im Bestand ist die zum Lager der Volks- und Raiffeisenbanken gehörende Fondsgesellschaft Union Investment Marktführer bei den Riester-Renten. „Wir sind auch davon betroffen, aber nicht in der Masse“, sagte ein Sprecher. Zahlen nannte er nicht. Bei der Allianz Leben, mit 1,54 Millionen Verträgen unter den Versicherern Nummer eins im Riester-Geschäft, müssen 37 Mio. Euro Zulagen zurückgezahlt werden. „Wir können nicht feststellen, wie viele Kunden von einer Rückzahlung betroffen sind“, sagte eine Sprecherin.

Maike Rademaker, Jens Tartler, Berlin, Anja Krüger, Köln,

und Karsten Röbisch, Frankfurt

Quelle: Financial Times Deutschland


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