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Bundesregierung entschärft die Provisionsdeckelung

Posted By Herbert Fromme On 13. Oktober 2011 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Private Krankenversicherer dürfen neun Beiträge zahlen

Herbert Fromme , Köln,

und Timo Pache, Berlin

Die schwarz-gelbe Koalition hat ihre Pläne für die Begrenzung von Provisionen in der privaten Krankenversicherung entschärft: Nach einem vom Bundesfinanzministerium vorbereiteten Gesetzentwurf dürfen Versicherer künftig neun Monatsbeiträge Abschlussprovision zahlen. Im ersten Entwurf war nur von acht die Rede.

Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf Provisionsexzesse gerade in der privaten Krankenversicherung. Manche Gesellschaften zahlen bis zu 18 Monatsbeiträge, um die händeringend gesuchten Neukunden zu gewinnen. Clevere Vermittlungsfirmen kassieren so Tausende von Euro pro Vertrag – um bei nächster Gelegenheit dem Kunden zu empfehlen, sich woanders zu versichern. Dann kassiert der Vermittler erneut.

Das will die Regierung durch eine fünfjährige Stornohaftung verhindern. Fünf Jahre nach Abschluss muss der Vermittler einen Teil der Provision zurückzahlen, wenn der Kunde geht. Der neue Entwurf stellt aber klar, dass der Vermittler nicht haften muss, wenn der Kunde wegen eines niedrigeren Einkommens versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse wird und deshalb beim privaten Anbieter kündigt.

Die Änderung soll im April 2012 in Kraft treten und mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet werden.

Quelle: Financial Times Deutschland


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