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Posted By Friederike Krieger On 9. November 2011 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken
Die HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung darf ihren Kunden weiterhin Vergünstigungen anbieten, wenn sie im Streitfall einen Anwalt wählen, den der Versicherer empfohlen hat. Das hat das Landgericht Bamberg entschieden. Es wies eine Klage der Rechtsanwaltskammer (RAK) München ab. Die Juristen wollten dem Versicherer verbieten lassen, auf Rückstufungen im Schadenfreiheitssystem zu verzichten, wenn sich der Kunde für einen Kooperationsanwalt entscheidet. Das verstoße laut RAK gegen den Grundsatz der freien Anwaltswahl. Das Gericht sah dies anders. Die Kammer erwägt, in Berufung zu gehen. Friederike Krieger
Quelle: Financial Times Deutschland
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