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Uneinigkeit über Urteil

Posted By Anja Krüger On 28. November 2011 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Vermittlerschaft reagiert gespalten auf das mögliche Kippen desProvisionsabgabeverbots

Wenn Hans-Georg Jenssen vom Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) über das Provisionsabgabeverbot für Versicherungsvermittler redet, spricht er gerne vom Colonel- Hathi-Prinzip. Colonel Hathi ist der Anführer der Elefantenpatrouille in Walt Disneys „Das Dschungelbuch“. Wird das Wort an die Patrouille gerichtet, weichen alle zurück und Colonel Hathi rückt vor. „So ist es auch in der EU, wenn nach dem Provisionsabgabeverbot gefragt wird“, sagt Jenssen. „Alle treten einen Schritt zurück und Deutschland einen vor.“

Versicherungsvermittler dürfen hierzulande Verbrauchern nichts von ihrer Provision abgeben, selbst wenn sie sehr hoch ist. Bei einer lang laufenden Renten- oder Lebensversicherung bekommen die Vermittler mitunter viele tausend Euro. Das Verbot stammt in seiner heute gültigen Fassung aus dem Jahr 1934. Es ist aber keine Erfindung der Nationalsozialisten. Bereits in der Weimarer Republik hat das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung in einer Verordnung den Lebensversicherern und ihren Vermittlern die „Gewährung von Sondervergütungen an den Versicherungsnehmer in irgendeiner Form“ untersagt. Dabei ging es um Gruppenverträge. „Ein entsprechendes Verbot, wie in der Lebensversicherung, ist am 19. Mai 1924 auch für die Unfall- und Haftpflichtversicherung ergangen“, heißt es in einer Veröffentlichung des Reichsaufsichtsamts.

Das geltende Verbot könnte bald kippen. Das Bundeskartellamt steht ihm ohnehin sehr kritisch gegenüber. Doch die Finanzaufsicht BaFin verteidigt es wacker. Die Gerichte könnten der Behörde bald Einhalt gebieten. Der Finanz- und Versicherungsvermittler AVL aus Weinstadt wehrt sich gegen ein Bußgeldverfahren, das die BaFin ihm angedroht hatte. Die Aufseher haben daran Anstoß genommen, dass AVL bei Policen der Deutschen-Bank-Tochter DB Vita in Luxemburg die Provision nicht selbst nimmt, sondern die Vergütung in den Vertrag des Kunden fließt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat AVL Recht gegeben. Die Richter sehen das Provisionsabgabeverbot als zu unbestimmt an.

AVL-Gründer Uwe Lange fühlt sich voll bestätigt. „Nun bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird oder ob die BaFin in die nächste Instanz geht, um die alles andere als verbraucherfreundliche Verordnung so lange wie möglich zu verteidigen“, sagt er. AVL verkauft Verträge ohne Beratung. Das Unternehmen lebt von laufenden Provisionen. „Unsere Kunden wollen keine Beratung, deshalb wollen wir auch nicht, dass sie eine Abschlussprovision zahlen müssen“, sagt er. Die Behörde will sich zu dem Urteil noch nicht äußern. Sie hat bis Mitte Dezember Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Beobachter gehen davon aus, dass sie gegen das Urteil vorgeht.

Die Branche reagiert höchst unterschiedlich auf das Urteil der Frankfurter Richter. „Wir können mit der Aufhebung des Verbots gut leben“, sagt VDVM-Geschäftsführer Jenssen. Aber er ist skeptisch, ob eine Aufhebung Verbrauchern etwas bringt. „Es besteht die Gefahr, dass die Vertriebskosten nach oben schnellen“, sagt er.

So gelassen reagieren die übrigen Akteure im Markt nicht. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schlagen Alarm. Der BVK hofft, dass die BaFin mit Erfolg gegen die Entscheidung vorgeht. „Denn wenn sie rechtskräftig wird, werden viele Vermittler ihre Existenz verlieren und mit ihnen die von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer.“ Sie würden dann arbeitslos und könnten sich selbst den dann zwar billigeren Schutz nicht mehr leisten. Die Aufhebung des Provisionsabgabeverbots käme einem Provisionsabgabegebot gleich. Nach Auffassung des Verbands gerät durch die Konzentration auf die Vergütung die Beratung ins Hintertreffen. Der GDV wendet sich mit ähnlichen Argumenten ebenfalls vehement gegen die Aufhebung des Abgabeverbots. „Es besteht aus gutem Grund: Es schützt Vermittler und Kunden vor Auseinandersetzungen über Fragen jenseits der bedarfsorientierten Beratung“, sagt Jörg von Fürstenwerth, GDV-Hauptgeschäftsführer. „Die Finanzkrise hat gezeigt, dass wir eine qualitativ hochwertige Finanzberatung benötigen“, sagt er. Dem widerspräche das Provisionsgeschacher und eine Discount-Mentalität in der Versicherungsvermittlung völlig.

Auch Verbraucherschützer legen großen Wert auf gute Beratung. Aber sie begrüßen gerade deshalb eine Aufhebung des Verbots. „Wir erwarten eine für Verbraucher positive Entwicklung“, sagt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten. „Die Beratung und nicht der Abschluss muss im Vordergrund stehen.“ Er hofft, dass ein Wegfall des Verbots Nettoverträgen zum Durchbruch verhilft. Das sind Policen, bei denen der Anbieter von Anfang an keine Provision einpreist.

Auch manche Vermittlerorganisationen sehen die Abschaffung des Verbots durchaus positiv. „Endlich ist Schluss mit dieser behördlich sanktionierten Wettbewerbsverzerrung“, sagt Norman Wirth, Vorstand des AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung. „Es konnte doch nicht so weitergehen, dass die großen Versicherungen mit Payback-Punkten oder Ikea-Gutscheinen auf Kundenfang gingen, andererseits die BaFin dem kleinen Makler schon bei Zugabe einer Zahnbürste mit einem Verfahren drohte.“

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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