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Das Böse ist immer und überall

Posted By Friederike Krieger On 12. Dezember 2011 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Solvency II fordert von Versicherern eine ganzheitliche Betrachtung derGefahren

Friederike Krieger

Wenn Manager Martin Wicke über das Risikomanagement der Assekuranz spricht, wirkt er unzufrieden. „Wir sind beileibe nicht am Ziel, was gutes Risikomanagement angeht“, sagt der Vorstand des Versicherungs- und Bausparkonzerns Wüstenrot & Württembergische und Mitglied im Risikomanagement-Ausschuss des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Alle Mitarbeiter müssten bewusster mit Gefahren umgehen. „Mir ist es ein Gräuel, wenn sich nur die Risikomanagement-Abteilung mit dem Thema beschäftigt und schöne Datenmodelle erarbeitet, die keiner mehr versteht“, sagt er. Ein grünes Lämpchen signalisiere, dass alles in Ordnung sei – und niemand hinterfragt es. „Wir brauchen eine intensive Diskussion über die Risiken“, sagt Wicke. Es sei wünschenswert, auch den Vertrieb einzubinden und darüber zu sprechen, wo Wachstum unter Risikogesichtspunkten sinnvoll ist. Er hofft, dass die Eigenkapitalrichtlinie Solvency II diesen Prozess anschiebt: „Sie hat die Chance, die Risikokultur positiv zu befördern.“

Mit den neuen Regeln, die Anfang 2013 in Kraft treten sollen, will die EU verhindern, dass Versicherer pleitegehen und ihre Verpflichtungen gegenüber Kunden und Geschädigten nicht mehr erfüllen können. Die Richtlinie macht Vorschriften in drei Bereichen: Sie fordert die Unterlegung von Versicherungs- und Kapitalanlagerisiken mit Eigenkapital (Säule 1), definiert Anforderungen an das Risikomanagement (Säule 2) und verlangt umfangreiche Berichte von den Unternehmen (Säule 3).

Umfassende SichtweiseLange galt der Säule 1 die Hauptaufmerksamkeit, jetzt rückt die Säule 2 mehr in den Fokus. „Sie ist das eigentliche Herz von Solvency II“, sagt Wolfgang Rief, Versicherungsexperte bei der Ratingagentur Standard & Poor’s. Während es in Säule 1 darum geht, anhand von Formeln den nötigen Eigenkapitalbedarf zu kalkulieren, sollen sich die Versicherer in Säule 2 im Rahmen des sogenannten Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) inhaltlich mit ihren Risiken auseinandersetzen und die Unternehmenssteuerung daran ausrichten. Eine Gesellschaft, die ein hohes Wachstum anpeilt, muss etwa einkalkulieren, dass sie künftig mehr Eigenmittel benötigt. Auch Gefahren wie Reputationsrisiken, die zu komplex für eine Berücksichtigung in Säule 1 sind, sollen die Versicherer hier analysieren. „Es geht um eine ganzheitliche Sichtweise“, sagt Rief. Wenn ein Versicherer ein Großunternehmen gleichzeitig gegen Haftpflicht- und Sachrisiken versichert und noch Anleihen der Firma hält, kann ihn ein großer Schaden dreifach treffen. Solche Abhängigkeiten sollen künftig besser berücksichtigt werden.

Die Begeisterung der Versicherer für die neuen Anforderungen ist sehr gemischt. „Die einen betrachten es als Chance, die anderen als notwendiges Übel“, sagt Rief. Es gibt noch etliche Baustellen. Viele kleinere Versicherer fürchten den Dokumentationsaufwand, der durch ORSA auf sie zukommt.

Zudem bestehen Unklarheiten bei der von der EU geforderten Einrichtung einer Compliance-Funktion. Sie soll helfen, mögliche Rechtsverstöße schon im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden. „Diese Anforderung wirft viele Fragen auf“, sagt Thomas Volkmer von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO. Etwa, ob es ausreicht, dass die Rechtsabteilung die Compliance-Funktion mit abdeckt oder ob das Unternehmen eigens die Stelle eines Chief Compliance Officers schaffen muss. International tätige Versicherer tendierten zur Ernennung eines Chief Compliance Officers, während bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen das Thema Compliance auch organisatorisch noch an Bedeutung gewinnen müsse, sagt Volkmer.

Quelle: Financial Times Deutschland


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