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Hilfe für Wohnungsvermieter

Posted By Anne-Christin Gröger On 19. Dezember 2011 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Damit der Versicherer bei Schäden am Haus schnell zahlt, müssen Eigentümereiniges tun

Wohngebäudeversicherer werden bei der Schadenregulierung knauseriger. Sie leiden unter dem seit Jahren herrschenden Wettbewerb um Preise und Bedingungen. Zudem kämpfen sie mit hohen Schäden durch extreme Wetterereignisse. Folge: Haus- und Wohnungsbesitzer brauchen einen langen Atem, wenn es darum geht, Schäden durch Wasserrohrbrüche, Stürme oder Brände zu begleichen. Das hat Ralf Molzahn beobachtet. Er ist Fachanwalt für Versicherungsrecht.

„Die Versicherer zahlen viel zögerlicher und brauchen viel länger als noch vor zehn Jahren“, sagt er. „Es wird immer mehr angezweifelt. Die Schäden werden viel intensiver überprüft.“ Je nach Höhe des Schadens könne sich der Prozess in manchen Fällen über Jahre hinziehen. Zudem müssen Vermieter damit rechnen, dass der Anbieter sich nach einer Schadenmeldung den Vertrag genauer anschaut und vor allem bei Altbauten die Prämien erhöht, sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Je älter die Bausubstanz ist, desto eher kommt es zu einem Schaden. „Im schlimmsten Fall müssen Vermieter mit Kündigung rechnen“, sagt Köster. Danach ist es enorm schwierig, einen neuen Anbieter zu finden.

Bevor er zahlt, schickt der Wohngebäudeversicherer in der Regel einen Gutachter, der die Schäden prüft. In manchen Policen zahlt der Versicherer auch für einen externen Gutachter. Bei bestehenden Verträgen können Hausbesitzer versuchen, die Klausel nachträglich aufzunehmen. Das kann sich lohnen, denn streiten sich Versicherer und Kunde nach einem Schaden, ist oft ein zweiter unabhängiger Sachverständiger nötig. Der kostet schnell einige Tausend Euro.

Auch wenn der Schaden überschaubar bleibt und der Versicherer zügige Zahlung verspricht – ärgerlich bleibt es, wenn Mieter aus Unachtsamkeit Wasser laufen oder Kerzen brennen lassen und dann die Wohnung beschädigen. Um die Regulierung zu beschleunigen, müssen Vermieter ein paar Dinge beachten. „Das Wichtigste ist, nicht lange zu warten und den Schaden unverzüglich an den Versicherer zu melden“, sagt Gerold Happ, Referent beim Grundeigentümerverband Haus und Grund in Berlin. Die meisten Anbieter gewähren Kunden nur eine Frist von drei Tagen, in denen sie Ansprüche stellen können. „Zudem sollten Vermieter alle Schäden mit der Kamera dokumentieren.“ Kommt es zu Streit bei der Regulierung, kann der Vermieter das Schadensausmaß nachweisen.

Bei größeren Leitungswasser- oder Feuerschäden sollten sich Vermieter immer zuerst an ihren Wohngebäudeversicherer wenden, sagt Wolfgang Brück, Abteilungsleiter Großsachschaden bei der Provinzial Rheinland. „Er zahlt den Neuwertschaden, also eine neue Tapete bei einem Wasserschaden oder einen Laminatboden.“

Nimmt der Vermieter dagegen zunächst den Mieter oder dessen Haftpflichtversicherer in Anspruch, wird der in der Regel nur den aktuellen Zeitwertschaden ersetzen, sagt Brück.

Anne-Christin Gröger

Quelle: Financial Times Deutschland


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