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Clerical Medical verhindert Urteil

Posted By Anja Krüger On 2. Februar 2012 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Britischer Versicherer will keine Grundsatzentscheidung des BGH zuLebensversicherung

Der Versicherer Clerical Medical will verhindern, dass der Bundesgerichtshof (BGH) eine wichtige Grundsatzentscheidung zu Ausschüttungen aus Lebensversicherungen fällt. Die obersten Richter haben für den 8. Februar eine Verhandlung angesetzt, bei der eine Klägerin die bei Vertragsabschluss versprochene Summe verlangt. Dabei geht es nach Auffassung von Clerical Medical in erster Linie um die Frage, ob der Versicherer für die Fehler des Vermittlers haften muss. Es handele sich um eine Konstellation, die nicht exemplarisch ist, begründet Carsten Hennicke von Clerical Medical den Rückzug. Der Versicherer will der Klägerin die verlangte Summe geben. Wie der Rückzug juristisch genau erfolgt, ist noch unklar.

Das Grundsatzurteil hätte Bedeutung für die gesamte Branche gehabt, weil enttäuschte Kunden mit Berufung darauf Geld hätten fordern können. Der Rückzug kurz vor der BGH-Entscheidung ist eine von Juristen – auch obersten Richtern – und Verbraucherschützern immer wieder scharf kritisierte Taktik der Versicherer, Grundsatzurteile zu verhindern.

Gegen Clerical Medical sind in Deutschland Hunderte von Klagen anhängig, allein vor dem BGH stehen 40 weitere Verfahren an. Dem Versicherer werden unter anderem mangelnde Aufklärung über Risiken und allgemeine Intransparenz der Bedingungen vorgeworfen. Kunden haben Kredite aufgenommen, um Versicherungen gegen Einmalbeitrag zu finanzieren. Im vorliegenden Fall hatte eine Anlegerin im Jahr 2002 eine Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag von 247 000 Euro abgeschlossen und dafür einen Kredit über 250 000 Euro aufgenommen, der mit 6,5 Prozent verzinst wurde. Beide Geschäfte hatte derselbe Verkäufer arrangiert. Er hatte ihr eine jährliche Wertentwicklung der Police von 8,5 Prozent versprochen.

Es stehe außer Frage, dass der Vermittler Fehler gemacht habe, sagt Hennicke. Er habe der Klägerin versichert, dass sie schlimmstenfalls keinen Ertrag, aber keine Verluste zu erwarten habe. Tatsächlich verlor sie Vermögen. Der BGH sollte unter anderem entscheiden, ob der Versicherer für die falschen Versprechen des Vermittlers hätte haften müssen. Es liege in der Natur der Sache, einzelne Fälle zu vergleichen, sagt Hennicke. Dies sei aber nicht die Strategie des Versicherers bei allen Verfahren.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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