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Schutz für die Hollywoodschaukel

Posted By Anja Krüger On 9. März 2012 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Hausratversicherer unterscheiden sich erheblich bei der Absicherung vonGartenmöbeln

Wer sich in Vorfreude auf den Frühling jetzt edle Gartenmöbel anschafft oder sie aus dem Keller holt, sollte einen Blick in seine Hausratpolice werfen. Viele Versicherer kommen nur sehr begrenzt auf, wenn teure Garnituren aus dem Garten verschwinden.

Wertvolle Möbel für Terrasse und Rasen liegen im Trend. Stiehlt der Einbrecher sie aus dem Keller oder der Garage, zahlt der Versicherer. Doch viel wahrscheinlicher ist, dass Teakholzstühle oder Edelstahltisch aus dem Garten gestohlen werden. Die Musterbedingungen des Branchenverbands sehen vor, dass der Hausratversicherer dann nicht zahlt. Aber: Viele Anbieter weichen davon ab. Die Regelungen unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft und innerhalb eines Unternehmens von Tarif zu Tarif. Wer sehr teure Gartenmöbel anschafft, sollte mit Blick darauf seinen Hausratschutz überprüfen.

Bei der Ammerländer Versicherung zum Beispiel sind Gartenmöbel in allen Hausrattarifen inbegriffen, beim billigsten aber nur bis zu einem Prozent der Versicherungssumme, maximal bis 500 Euro. Je nach Tarif und höheren Prämien steigt die Summe, in der Premiumvariante gibt es – abgesehen von der generellen Versicherungssumme – keine Begrenzung.

Bei der Premiumvariante sind auch Beschädigungen durch Unwetter wie Hagel oder Sturm versichert, bei der Basisvariante nicht. Bei der Gothaer und der Aachen-Münchener dagegen sind Gartenmöbel im Standardtarif gegen Diebstahl nicht abgesichert, im gehobenen Preissegment bei der Gothaer bis zu einem Prozent der Versicherungssumme und bei der Aachen-Münchener ohne Begrenzung. Axa wiederum übernimmt bei Gartenmöbeln Versicherungsschutz in allen Tarifen, bei einfachem Diebstahl im Basistarif bis 2000 Euro und im Premiumtarif bis 5000 Euro. „Wichtig ist, dass das Grundstück umfriedet ist, aber das muss kein hoher Zaun sein“, sagt eine Axa-Sprecherin. Gegen alle anderen versicherten Gefahren wie Feuer oder Sturm sind die Gartenmöbel je nach Tarif bis 20 000 Euro oder 30 000 Euro geschützt.

HUK schließt Gartenmöbel und Zubehör wie Holzkohlegrills in allen Tarifen automatisch ohne Höchstgrenze ein, deckt aber nur Diebstahl und keine Unwetterschäden. Auch bei Ergo gibt es kein Geld, wenn Hagelkörner das Rattansofa durchlöchern. Gegen Diebstahl müssen Kunden Gartenmöbel mit einem Zusatzbaustein versichern. Dann zahlt der Versicherer maximal 1000 Euro – auch für von der Leine gestohlene Wäsche oder den entwendeten Supergrill.

Eine Zusatzklausel für Gartenmöbel allein schließt nämlich einen Grill nicht ein. Das hat das Amtsgericht Bad Segeberg entschieden (Az.: 17 C 116/11). Dem Kläger war ein teurer Edelstahlgrill aus dem Garten gestohlen worden. Der Versicherer verweigerte nach Auffassung der Richter zu Recht die Entschädigung, weil der Grill kein Mobiliar sei. Wäre er aus dem Haus oder der Garage gestohlen worden, hätte der Besitzer eine Entschädigung bekommen.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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