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Retten statt abwickeln

Posted By Patrick Hagen On 4. April 2012 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Das neue Insolvenzrecht setzt auf die Sanierung angeschlagener Firmen

Patrick Hagen

Der Teppichhersteller Dura, der in der ersten Märzwoche Insolvenz anmeldete, steht für eine Premiere. Der Mittelständler aus Fulda ist das erste Unternehmen, das von den Neuregelungen im deutschen Insolvenzrecht profitieren kann. Die neuen Bedingungen sind zusammengefasst unter dem sperrigen Namen „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“, kurz ESUG, und gelten seit dem 1. März dieses Jahres.

Dura will sich jetzt in Eigenverwaltung über einen Insolvenzplan sanieren. Diese Möglichkeit gab es zwar früher auch schon. Allerdings war sie mit hohen Hürden versehen.

Bislang konnte die Eigenverwaltung erst ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingesetzt werden. In der Antragsphase wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt. „Das war bislang ein wesentliches Hindernis für die Eigenverwaltung“, sagt Sanierungsexperte Wolfram Desch von der Anwaltskanzlei Görg, die auch das Karstadt-Insolvenzverfahren leitete. „In dieser Phase wurden oft bereits die wesentlichen Entscheidungen getroffen“, so der Experte.

Jetzt kann die Eigenverwaltung direkt ab Antragstellung losgehen. Einen Insolvenzverwalter gibt es nicht, bloß einen Sachwalter, der weniger Befugnisse hat. Dazu komme, dass Anträge auf Eigenverwaltung in der Vergangenheit häufig von den Gerichten abgelehnt worden seien, sagt Desch. Jetzt muss das Gericht grundsätzlich einen Antrag auf Eigenverwaltung akzeptieren. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Eigenverwaltung zu Nachteilen für den Gläubiger führt. „Wir erwarten, dass es in Zukunft deutlich mehr Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung geben wird“, sagt Desch.

Für Desch gibt es neben der vereinfachten Eigenverwaltung eine weitere entscheidende Änderung – das sogenannte Schutzschirmverfahren. „Das gab es so vorher nicht“, sagt er. Unter dem Schutzschirm ist das Unternehmen für eine Frist von maximal drei Monaten vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Außerdem kann das Management weiter die wesentlichen Entscheidungen treffen. Denn bei der Eigenverwaltung beaufsichtigt nicht ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Geschäftsführung, sondern ein faktisch selbst ausgewählter Sachwalter mit weniger Befugnissen.

Dieser Weg steht aber nur Unternehmen offen, die noch nicht zahlungsunfähig sind. Außerdem darf eine Sanierung nicht völlig aussichtslos sein. Für Lieferanten mit offenen Rechnungen hat das Verfahren auch Nachteile. „Negativ für die Gläubiger ist zunächst einmal, dass während des Schutzschirmverfahrens keine Vollstreckungsmöglichkeit besteht“, sagt Carsten Grau, Anwalt bei der Großkanzlei DLA Piper. Allerdings könne das Unternehmen in dieser Zeit auch nicht willkürlich agieren, so Grau. Außerdem sind Unternehmen, die sich sanieren wollen, in der Regel auf ihre Lieferanten und Dienstleister angewiesen. „Am runden Tisch lassen sich in den meisten Fällen Lösungen finden, die allen Seiten gerecht werden“, sagt Wencke Mull, die beim Kreditversicherer Atradius die Special-Risk-Management-Abteilung leitet. Sie ist zuständig, wenn Abnehmer von Kunden des Kreditversicherers Insolvenz anmelden oder in Not geraten.

Dazu kommt, dass das Gesetz auch die Rechte der Gläubiger gestärkt hat. Es gibt jetzt einen vorläufigen Gläubigerausschuss, der bereits nach dem Insolvenzantrag zusammentritt und nicht wie früher erst nach der Insolvenzeröffnung durch das Gericht. „Wir werden wesentlich schneller gefragt als vorher“, sagt Mull. Die Kreditversicherer sind als Gläubigervertreter intensiv in Insolvenzverfahren eingebunden. „Durch die stärkere Gläubigerbeteiligung können wir und unsere Kunden mehr mitgestalten“, sagt Mull. Der Gläubigerausschuss kann jetzt einen Insolvenzverwalter vorschlagen, bei Einstimmigkeit unter den Gläubigern ist das Gericht sogar an den Vorschlag gebunden.

Für Christoph Niering, den Vorsitzenden des Verbands Insolvenzverwalter Deutschlands, sind weniger die technischen Details des Gesetzes entscheidend. Ausschlaggebend ist eher der damit einhergehende Imagewandel. „Die Insolvenz wird mehr denn je als Sanierungsinstrument gesehen.“

Quelle: Financial Times Deutschland


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