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Neuer Streit um Garantiezins

Posted By Anja Krüger On 30. April 2012 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Geplantes Zwei-Stufen-Modell für Lebensversicherungen hätte noch mehrIntransparenz zur Folge

Die dauerhaften Niedrigzinsen am Kapitalmarkt bedrohen die Lebensversicherer und das Prinzip der garantierten Ausschüttung. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), das ist der Berufsverband der Versicherungsmathematiker, hat jetzt einen Vorschlag zur Modifizierung des bisherigen Modells vorgelegt. Danach soll die garantierte Verzinsung, die der Versicherer dem Kunden zu Beginn des Vertrags für die gesamte Laufzeit zusagt, nach 15 Jahren geändert werden. „Der Zins soll sich am kurzen Ende am Kapitalmarkt orientieren und am langen an Solvency II“, sagte Michael Renz, Vorsitzender des DAV-Ausschusses Rechnungslegung. Mit der Richtlinie Solvency II führt die Europäische Union für Versicherer ein ganzes Bündel neuer Vorschriften zum Risikomanagement bei den Kapitalanlagen ein

Die Garantieverzinsung in der klassischen Lebensversicherung ist für den sicherheitsbewussten Anleger ein wichtiges Element. Sie sagt ihm zu Beginn des Vertrags genau, wie viel Geld er später vom Versicherer mindestens bekommen wird. Das ist vor allem für die Planung der Altersvorsorge wichtig. Verzinst wird der Sparanteil der Prämie. Das ist das, was nach Abzug aller Kosten für Vermittlung und Verwaltung übrig bleibt. Zur Garantieverzinsung kommt die jährlich neu festgelegte Beteiligung an den Kapitalerträgen hinzu. Beides zusammen ergibt die Überschussbeteiligung. Sie ist bei manchen Anbietern bis auf das Niveau des Garantiezinses gesunken. Bei älteren Verträgen liegt der Garantiezins bei vier Prozent. Bei jetzt abgeschlossenen Policen beträgt er 1,75 Prozent.

In der Assekuranz werden immer mehr Stimmen laut, die das Modell infrage stellen. Denn für die Versicherer wird es angesichts der anhaltend niedrigen Zinsen zunehmend schwer, zugesagte Garantien dauerhaft zu erwirtschaften. Bislang wird der Garantiezins vom Gesetzgeber in Form des Höchstrechnungszinses festgelegt, der sich an der Entwicklung der Kapitalmärkte orientiert.

Die Aktuare wollen am Garantiezins festhalten. Sie wollen ihn aber aufweichen. „Wir schlagen vor, einen zweistufigen Höchstrechnungszins zu wählen“, sagte Renz. In den ersten 15 Jahren soll es den „Initialzins“ geben, danach den „Finalzins“. Das Modell erinnert an die Zinsfestsetzung von Hypotheken, bei der die Bindung nur für bestimmte Zeitabschnitte gilt. Bei der Berechnung der Zinsen wollen die Aktuare Sicherheitsabschläge einrechnen, beim Initialzins bis zu 40 Prozent, beim Finalzins 50 Prozent. Aufgabe der Aktuare wäre es, für jedes Unternehmen zu berechnen, welche Garantie es sich leisten kann.

Das Thema ist nicht nur von akademischem Interesse. „Das Modell führt dazu, dass es im Markt unterschiedliche Garantien geben wird“, sagte Klaus Heubeck, einer der profiliertesten deutschen Aktuare. Für Anleger würde der Markt damit noch intransparenter. Schon jetzt ist es für Laien so gut wie unmöglich, Angebote wirklich zu vergleichen. Auch heute dürfen die Lebensversicherer Verträge ohne oder mit einer geringeren Garantie verkaufen. Aus Wettbewerbsgründen geschieht das aber nicht.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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